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Fachpersonal fehlt auch in ambulanten Praxen

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Die Corona-Pandemie hat noch einmal deutlich vor aller Augen geführt, was eigentlich allen Verantwortlichen schon lange klar ist: Die Inattraktivität des Pflegeberufs zieht vor allem unter stationären Bedingungen einen Personalmangel in allen versorgungsrelevanten Bereichen nach sich. Wenn jetzt mit einseitigen politischen Korrekturen gegengesteuert wird, ist dies allerdings kontraproduktiv. Eine bessere Vergütung im Kliniksektor darf nicht zu einem Abzug des Medizinischen Fachpersonals aus den Praxen der niedergelassenen Ärzte führen.

„Wenn es keinen angemessenen Ausgleich für die Finanzierung des Praxispersonals gibt, droht eine Schieflage im Wettbewerb um qualifizierte Fachkräfte„, erklärt Dr. Albert Beyer vom Berufsverband der niedergelassenen Magen-Darm-Ärzte (bng). „Die Folgen spüren wir heute schon. Es wird immer schwieriger die nötigen Fachkräfte zu rekrutieren. Die Konsequenzen – ohne Assistenzpersonal und Hygienefachkräfte keine Magen- und Darmspiegelungen – kann niemand wollen.“

Was die niedergelassenen Fachärzte an dieser Wettbewerbsverzerrung besonders ärgert: Eigentlich bieten sie einen attraktiven Arbeitsplatz. Im Gegensatz zur Klinik gibt es gute Konditionen: feste Arbeitszeiten, flexible familiengerechte Regelungen, die empathische Beziehung im einem eng zusammenarbeitenden Team, die eigenständige Verantwortung für bestimmte Aufgaben und viele qualifizierende Weiterbildungsmöglichkeiten.

„Rund 30 Prozent der gastroenterologischen Praxen haben während der Hochphase der Pandemie Untersuchungen aus dem stationären Bereich übernommen, weil Krankenhäuser ihre Untersuchungseinheiten geschlossen hatten. Diesen Bedarf konnten wir nur decken, weil wir uns auf zuverlässiges und qualifiziertes Praxispersonal stützen konnten“, berichtet Dr. Beyer. „Daraus kann man erahnen, welche Konsequenzen ein politisch induzierter Verschiebebahnhof in Richtung Krankenhäuser nicht nur in der Krise bedeuten würde.“

„Die bestehenden Gehaltsunterschiede können wir aus unseren begrenzten Budgets nicht kompensieren“, betont Dr. Beyer, „zumal die Personalkosten im Rahmen der aktuellen Kassenvergütung sowieso zu niedrig angesetzt und unterfinanziert sind. Hier ist die Gesellschaft gefordert, für einen anerkennenden Ausgleich zu sorgen.“

Quelle: Berufsverband Niedergelassener Gastroenterologen Deutschlands e. V. (bng)

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