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Sozialhilfequote in Heimen bis 2026 bei 36 Prozent

DAK-Studie zeigt Reformbedarf in der Pflege

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Armutsfalle Pflegeheim: Durch die massiv gestiegenen Kosten in der stationären Pflege erreicht die Belastung der Pflegebedürftigen trotz der jüngsten Reformschritte bereits in diesem Jahr ein neues Rekordniveau. Das zeigen neue Berechnungen des Bremer Gesundheitsökonomen Prof. Dr. Heinz Rothgang im Auftrag der DAK-Gesundheit. Trotz deutlich gestiegener Alterseinkünfte wird der Anteil der Pflegeheimbewohnerinnen und -bewohner, die Sozialhilfe in Anspruch nehmen müssen, im Laufe dieses Jahres wieder auf ein Drittel anwachsen und bis 2026 voraussichtlich 36 Prozent betragen. Andreas Storm, Vorstandsvorsitzender der DAK-Gesundheit, fordert als neue pflegepolitische Zielsetzung von der Bundesregierung, die Sozialhilfequote in Pflegeheimen auf unter 30 Prozent zu begrenzen. Der Finanzbedarf von 14 Milliarden Euro für eine umfassende Pflegereform erfordere einen fairen Finanzierungsmix aus Steuern und Beiträgen.

Die Eigenanteile in der stationären Pflege steigen kontinuierlich. Einzelne Reformmaßnahmen wie die Einführung von gestaffelten Leistungszuschlägen im Januar 2022 (GVWG) und das im Januar in Kraft getretene Wohngeld-Plus-Gesetz konnten die finanzielle Belastung der Pflegebedürftigen etwas vermindern. „Diese Schritte waren wichtig. Sie sind aber nicht ausreichend, um die Kosten durch die enormen Preissteigerungen sowie das Tariftreuegesetz wirksam zu begrenzen,“ warnt Andreas Storm. „Es wird höchste Zeit, dass wir den durch diese Reformschritte gewonnenen Spielraum nutzen, um eine tragfähige und solidarische Reform der Pflegeversicherung auf den Weg zu bringen. Ziel muss es sein, dass weniger als 30 Prozent der Heimbewohnerinnen und Heimbewohner auf Sozialhilfe angewiesen sind.“

Trotz der bisherigen Reformen werden ab Mitte dieses Jahres im Durchschnitt Eigenanteilswerte erreicht, die höher sind als jemals zuvor, so die Berechnungen von Heinz Rothgang, Professor für Gesundheitsökonomie an der Universität Bremen. Für Pflegebedürftige, die weniger als zwölf Monate im Heim leben, reduziert sich der Eigenanteil um fünf Prozent, er lag aber auch 2022 bei bundesdurchschnittlich mehr als 1.000 Euro – Tendenz steigend. „Die Entlastungen der jüngsten Reformschritte sind bei den Eigenanteilen schon in diesem Jahr verpufft,“ so Rothgang. Lediglich für die Pflegedürftigen mit mindestens dreijähriger Pflegedauer im Heim habe die Reform eine Entlastung gebracht, die auch bis 2026 anhält.

Diese Kostensteigerungen wirken sich auf die Sozialhilfequote (Hilfe zur Pflege) aus: Vor Umsetzung der verschiedenen Reformregelungen seit dem 1. Januar 2022 erreichte die Quote mit 36,8 Prozent ihren höch­sten Wert seit Einführung der Pflegeversicherung. Dieser Wert konnte im vergangenen Jahr durch die Ein­füh­rung der Leistungszuschläge auf ca. 30,5 Prozent reduziert werden. Aber bereits in diesem Jahr wird die Sozialhilfequote trotz einer überdurchschnittlichen Rentensteigerung von mehr als sechs Prozent wieder auf 32,5 Prozent ansteigen. 2026 werden bereits wieder 36 Prozent erreicht.

„Damit haben die Reformelemente des GVWG nur einen begrenzten, vor allem aber nur einen temporären Effekt“, betont Gesundheitsexperte Rothgang. Sollten die Ziele der Pflegeversicherung nicht komplett verfehlt werden, sei daher noch in dieser Legislaturperiode ein nachsteuernder Reformschritt notwendig. Immerhin: Kleine Schritte zeigen auch Wirkungen. Ohne die Maßnahmen würden sich die pflegebedingten Eigenanteile bis 2026 nicht nur verdoppeln, sondern verdreifachen. Die Sozialhilfequote läge dann bei 46,4 Prozent.

Insgesamt waren die Regelungen des GVWG angesichts der ungebrochenen Dynamik bei den Heimentgelten nicht ausreichend, um für eine nachhaltige Entlastung der Betroffenen zu sorgen. Das Risiko steigender Pflegekosten verbleibt überwiegend bei den Pflegebedürftigen. „Es muss deshalb, wie im Koalitionsvertrag angekündigt, dringend geprüft werden, wie die kontinuierlich steigenden Eigenanteile weiter gesenkt werden können“, betont Storm. Nur so sei eine Begrenzung der Sozialhilfequote unter 30 Prozent zu erreichen.

Storm schlägt vor, die im SGB XI verankerten pauschalen Leistungsbeträge für den vollstationären Bereich erneut anzuheben. Auch die im Koalitionsvertrag angekündigte Herausnahme der Ausbildungskostenumlage aus den einrichtungsbezogenen Pflegekosten (EEE) wäre ein dringend notwendiger Schritt zur Entlastung. Eine wirksame Maßnahme könnte zudem die individuelle Anhebung der gestaffelten Leistungszuschläge sein. Im Jahr 2026 sollte eine Evaluierung der Maßnahmen erfolgen, um sicherzustellen, dass das Dreißig-Prozent-Ziel auch in den folgenden Jahren erreicht wird.

Darüber hinaus müsse die ambulante Versorgung gestärkt werden, so Storm: „Damit Menschen gar nicht erst ins Pflegeheim kommen, müssen wir die Pflege in den eigenen vier Wänden viel stärker fördern. Das Pflegegeld sollte noch in diesem Jahr um mindestens zehn Prozent erhöht werden. Es sollte jährlich eine Anpassung der Leistungen an die allgemeine Kostenentwicklung erfolgen und wir brauchen das im Koalitionsvertrag beschlossene Entlastungsbudget, also die Zusammenfassung der Kurzzeit- und Verhinderungspflege.“

Eine wichtige Maßnahme ist aus Sicht des Vorstandsvorsitzenden auch die sachgerechte Umsetzung des Bundesverfassungsgerichtsurteils zur Berücksichtigung der Kinderzahl bei den Pflegebeiträgen. Hierzu hatte Professor Rothgang bereits im November 2022 für die DAK-Gesundheit Berechnungen vorgelegt. „Hier drängt die Zeit, nicht nur wegen der enormen finanziellen Belastungen der Haushalte, sondern weil die derzeitige Berechnung der Pflegebeiträge ab August schlicht verfassungswidrig ist“, sagt Storm.

Ein wichtiger Punkt ist für Storm, einen fairen Finanzierungsmix aus Beiträgen und Steuern zu finden, um damit die Finanzierungslücke in der Sozialen Pflegeversicherung zu schließen. Diese beträgt nach Berechnungen der DAK-Gesundheit vierzehn Milliarden Euro: Maßnahmen zur Senkung der Eigenanteile in der stationären Pflege würden bis zu vier Milliarden Euro kosten, weitere zwei Milliarden Euro wären für die zehnprozentige Anhebung des Pflegegelds und die Einführung des Entlastungsbudgets nötig. Die Umsetzung des Verfassungsgerichtsurteils zur Berücksichtigung der Kinderzahl bei den Pflegebeiträgen würde, wenn das Modell zur Umsetzung käme, drei Milliarden Euro kosten. Schließlich muss noch das strukturelle Finanzierungsdefizit geschlossen werden, das sich mittlerweile auf rund fünf Milliarden Euro pro Jahr beläuft.

„Kindererziehung, Angehörigenpflege und die Bekämpfung des Pflegenotstandes sind gesamtgesellschaftliche Aufgaben, die ähnlich wie die Kindererziehungszeiten in der Rentenversicherung aus Steuermitteln finanziert werden müssen“, sagt Storm. „Eine faire, ordnungspolitisch gebotene Finanzierung setzt voraus, dass sowohl die Rentenversicherungsbeiträge pflegender Angehöriger, die Beitragsentlastung der Familien bei der Kinderzahl als auch die Finanzierung der Ausbildungskostenumlage aus Steuermitteln finanziert werden. Zusammen sind das 7,5 Milliarden Euro aus Bundesmitteln. Die verbleibende Finanzierungslücke von 6,5 Milliarden Euro müsste aus Beitragsmitteln geschlossen werden. Das ergäbe eine Beitragssatzanhebung um 0,4 Prozentpunkte.“

Quelle: DAK-Gesundheit

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