Die Berufsausbildungsbeihilfe als finanzielle Unterstützung für Ihre Auszubildenden
Viele junge Menschen, die sich in einer Ausbildung befinden, stehen zum ersten Mal in ihrem Leben auf den eigenen Beinen und ziehen oft in ihre erste Wohnung. Damit einhergehend sind junge Auszubildende meist auch finanziell auf sich allein gestellt. Das kann eine große Herausforderung für Auszubildende darstellen. Ein hilfreiches Unterstützungsmittel kann die sogenannte Berufsausbildungsbeihilfe darstellen, von der nur wenige Berufsanfänger wissen. Lesen Sie hier kompakt zusammengefasst, was es dabei zu beachten gilt, um Ihren Auszubildenden eine Möglichkeit vorzustellen den Einstieg in die Ausbildung zu erleichtern.
Wer kann von der Berufsausbildungsbeihilfe profitieren?
Grundsätzlich werden keine schulischen Ausbildungen sowie duale Studiengänge von der Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) unterstützt. Ein Anspruch auf BAB besteht ausschließlich bei betrieblichen und außerbetrieblichen Ausbildungen, in denen ein klassischer Ausbildungsberuf gelehrt wird. Außerdem werden Personen finanziert, die sich in einer berufsvorbereitenden Maßnahme befinden. Zudem müssen noch weitere Kriterien erfüllt werden, beispielweise darf sich der Ausbildungsplatz nicht so nah am Haus der Eltern befinden, dass es möglich wäre, während der Ausbildung noch bei seinen Eltern zu wohnen.
Es gilt außerdem zu beachten, dass das Einkommen des Auszubildenden, der Eltern sowie des eventuell mit in der Wohnung des Auszubildenden lebenden Ehe-/Lebenspartners mit dem BAB verrechnet werden. Viele Unternehmen bieten ihren zukünftigen Auszubildenden schon vorab auf Webseiten detaillierte Informationen zur Vergütung, beispielsweise Fielmann im Bereich der Ausbildung zum Hörakustiker. So können bereits informierte Auszubildende schon im Voraus kalkulieren, ob sie mit einem Anspruch auf BAB rechnen können.
Alle Kriterien, die bei einem Antrag auf BAB beachtet werden müssen, auf einen Blick
Mindestens eines dieser Kriterien muss mit dem Hauptkriterium der betrieblichen Ausbildung erfüllt werden, um einen erfolgreichen Antrag auf BAB bei der Agentur für Arbeit zu stellen.
- Eine betriebliche oder außerbetriebliche Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf
- Der Standort des Ausbildungsbetriebes ist zu weit vom Elternhaus entfernt, um dort zu leben
- Der Antragstellende ist über 18 Jahre alt und verheiratet oder lebt mit seiner Partnerin beziehungsweise mit ihrem Partner zusammen
- Der Antragstellende hat mindestens ein Kind und wohnt nicht mehr im Elternhaus
Folgende Kriterien machen eine Förderung durch BAB unmöglich:
- Der Antragstellende befindet sich in einer schulischen Ausbildung
- Es besteht bereits eine andere finanzielle Förderung, die mit dem BAB vergleichbar ist
So viel finanzielle Unterstützung kann die Förderung durch BAB einbringen
Die Höhe der Förderung hängt immer vom Gesamtbedarf eines Auszubildenden ab. Im Rahmen des Antrags werden die Bedarfe im Lebensunterhalt, den Fahrtkosten sowie sonstigen Aufwendungen geprüft. Abgezogen von der Förderungssumme werden grundsätzlich immer das Gehalt, das während der Ausbildung verdient wird, das Einkommen der Eltern sowie das Einkommen des mit dem Auszubildenden zusammenlebenden Ehe-/Lebenspartners. Wie hoch die voraussichtliche Förderungssumme beträgt kann schon vorab mit dem BAB-Rechner der Bundesagentur für Arbeit geprüft werden.