Finanz- und Rechnungswesen: Weiterbildungen werden üppig gefördert
Wer mit seinem Wissen auf dem neuesten Stand ist, hat in vielen Branchen hervorragende Chancen und optimale Entwicklungsmöglichkeiten. Das gilt speziell für gut qualifizierte Arbeitskräfte im Finanz- und Rechnungswesen. Die gesetzlichen Anforderungen etwa im Steuerrecht sind komplex, die Vorschriften wechseln oft – helle Köpfe sind immer gefragt.
In diesem Bereich ist allerdings die Notwendigkeit der Weiterbildung besonders groß. Doch eine Fortbildung muss auch finanzierbar sein. „Der Staat greift einem dabei mit nennenswerten Fördermitteln unter die Arme“, betont Gabriele Unützer, Bildungsberaterin an der Steuer-Fachschule Dr. Endriss. Für angehende Bilanzbuchhalter, Controller, Steuer- oder Wirtschaftsfachwirte komme vor allem das Meister-BAföG in Frage.
Die Förderung beinhalte einen einkommensunabhängigen Zuschuss zu den Fortbildungskosten in Höhe von 30,5 Prozent. Der Rest der Kursgebühr werde über ein KfW-Darlehen finanziert. „Wer am Ende die Prüfung besteht, dem werden 25 Prozent des Restdarlehens erlassen“, so Unützer. Mehr Informationen zum Meister-BAföG, aber auch zu Bildungsgutscheinen der Bundesagentur für Arbeit sowie zu regionalen Förderprogrammen der Bundesländer unter www.endriss.de.