Der Plan vieler Bundesländer, gesunde und gehandicapte Kinder zusammen zu unterrichten, sorgt bei Eltern und Lehrern für Verunsicherung. Offen bleibt auch die Frage, welche technischen Voraussetzungen Schulgebäude künftig überhaupt erfüllen müssen. Experten meinen: Vor allem bei der technischen Sicherheit gibt es noch viel zu tun.
Julian und Lena haben viel gemeinsam. Beide sind 15 Jahre alt, gehen in dieselbe 10. Klasse eines Gymnasiums und lachen gerne. Trotzdem könnten sie kaum unterschiedlicher sein. Während Julian ein kerngesunder Junge ist, wird Lena für immer auf ihren Rollstuhl angewiesen sein. Dass sie dennoch gemeinsam lernen, liegt an den jüngsten politischen Vorgaben zur Inklusion.
Die Idee, Kinder und Jugendliche unabhängig von geistigen und körperlichen Beeinträchtigungen in gemeinsamen Klassen lernen zu lassen, stellt das gesamte Schulsystem vor immense Herausforderungen – und die Ausstattung von Schulgebäuden auf den Prüfstand. „Hier kommen gewaltige Aufgaben auf die zuständigen Kommunen und Schulträger zu“, weiß Michael Schenkelberg. Der 46-Jährige ist Experte für Schulsicherheit beim Kommunikationsspezialisten Schneider Intercom. Zu seinen Kunden gehören zahlreiche Bildungseinrichtungen, die er bei der Auswahl der richtigen Technik berät.
Wie wichtig diese Aufgabe ist, zeigt der Blick in die Praxis: Künftig müssen etwa Notfallsysteme für Rollstuhlfahrer, Blinde und geistig behinderte Kinder genauso nutzbar sein wie für gesunde Schüler. „Benötigt werden niedrig angebrachte Sprechstellen mit Brailleschrift und intuitiv gestalteter Bedienung – darüber verfügen in Deutschland aktuell nur wenige Schulen“, so Schenkelberg.
Das Thema gewinnt zudem an Brisanz, weil die Deutsche Kommission Elektrotechnik (DKE) erst kürzlich eine Norm entwickelt hat, die genau regelt, was Schulsicherheits-Systeme künftig können müssen. „Beim Abgleich werden sicherlich viele installierte Anlagen durchfallen und erneuert werden müssen“, glaubt der Kommunikationsspezialist.
Kurzfristig betroffen sind vor allem Schulen in Bremen, Hamburg, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen. In diesen Bundesländern ist die Inklusion bereits rechtlich verankert, entsprechende Pläne gibt es aber auch für Baden-Württemberg, Berlin, Schleswig-Holstein oder Thüringen.
Mehr Informationen zum Thema bietet das Portal www.die-sichere-schule.de