Vor allem im handwerklichen Bereich führen viele berufliche Karrieren in die Selbstständigkeit. Der Weg in die Selbstständigkeit kann sowohl mit, aber auch ohne Meisterbrief gegangen werden. Es gibt nur bestimmte grundlegende Anforderungen, die in diesem Fall berücksichtigt werden müssen.
Selbstständig im Handwerk ohne Meisterbrief
In vielen Tätigkeitsbereichen können handwerklich begabte Menschen große Fähigkeiten erreichen, ohne eine Ausbildung absolviert zu haben oder sie besitzen jahrelange Berufserfahrung durch eine Anstellung als ungelernte Kraft in einem handwerklich orientierten Betrieb. Solche Voraussetzungen führen in bestimmten Situationen zu dem Entschluss, sich selbstständig zu machen.
Ohne Eintrag in die Handwerksrolle und den dadurch auch nicht benötigten Meisterbrief besteht die Möglichkeit, ein Handwerk im Reisegewerbe zu betreiben. Wird ein Handwerk im unerheblichen handwerklichen Nebenbetrieb ausgeführt, wird für die Ausübung ebenfalls kein Meisterbrief benötigt. In den nachfolgenden Bereichen besteht ebenfalls die Möglichkeit, sich ohne Meisterbrief und Eintrag in die Handwerksrolle selbstständig zu machen.
- Freie handwerkliche Tätigkeiten wie beispielsweise Fassadenmonteuer oder Baugeräteführer
- Zulassungsfreie Handwerke, zu denen Fliesenleger, Estrichleger, Uhrmacher, Graveure, Parkettleger, Holzbildhauer oder Gold- und Silberschmiede zählen.
- Handwerksähnliche Gewerbe wie beispielsweise Bodenleger, Fuger, Asphaltierer oder Eisenflechter
Weitere Ausnahmen von der Eintragung in die Handwerksrolle liegen vor, wenn die Anforderungen zur Altgesellenregelung nach § 7 Abs.2 HwO oder zur Ausnahmebewilligung nach § 8 HwO erfüllt werden.
Spezielle Anforderungen an den Neu-Unternehmer
Sind alle Hürden geschafft und der Selbstständigkeit steht nichts mehr im Wege, sollten noch wichtige Dinge berücksichtigt werden, um den Sprung in die Selbstständigkeit nicht als Sprung ins kalte Wasser zu erleben.
Informieren Sie sich unbedingt bereits vor Beginn der Selbstständigkeit über die Sozialversicherungspflicht und den zu erwartenden Beitrag, der monatlich zu zahlen ist. Vor allem für Unternehmen, die ihre Dienstleistungen im Umfeld des Baugewerbes erbringen, sollte rechtzeitig geklärt werden, ob bei dem SoKa-Bau durch das Unternehmen Beiträge einbezahlt werden müssen.
Ist eine erfolgsversprechende Geschäftsidee, der mögliche Erfolg durch eine ausführliche Marktrecherche bestätigt, ist ein Gründungskonzept und eine gründliche Finanz- und Liquiditätsplanung unverzichtbar. Hier finden sich bereits die ersten Schwachstellen, auf die rechtzeitig reagiert werden kann. Spezielle Vorbereitungskurse für zukünftige Unternehmer oder Beratungsstellen bieten in diesem Bereich bei Bedarf Unterstützung.
Nicht unterschätzt werden darf der Bereich der Arbeitssicherheit. Vor allem dann, wenn Mitarbeiter beschäftigt werden, für die Sie als Vorgesetzter die Verantwortung tragen. Spezielle Seminare, die beispielsweise durch Berufsgenossenschaften angeboten werden, unterstützen Sie dabei, in Bezug auf die Sicherheit alles richtig zu machen.
Während Sie in Seminaren zum Thema Arbeitssicherheit theoretisch fit gemacht werden, erhalten Sie die benötigte Berufskleidung für Handwerker auf engelbert-strauss.de nicht nur in der entsprechenden Qualität. Denn das Unternehmen zählt zu den größten und kompetentesten Ausstattern im Markt der Berufsbekleidung und führt Arbeitsbekleidung und Sicherheitsausrüstung für alle Branchen im Sortiment.
Die Entscheidung, sich selbstständig zu machen, ist in vielen Fällen mit so manchem Hindernis verbunden. Trotzdem gelingt es sehr vielen Menschen, mit dem unbedingten Willen zum Erfolg, Kreativität und einer gründlichen Planung und Vorbereitung, das Ziel zu erreichen.