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Top-Management öffentlicher Unternehmen ist bei Frauenquote gespalten

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Gummersbach – In öffentlichen Unternehmen stehen sich zwei Gruppen mit gegensätzlichen Meinungen gegenüber, wenn es um die Formulierung von Zielvorgaben für die Frauenquote auf den verschiedenen Führungsebenen geht: Frauen und Aufsichtsräte beziehungsweise Eignervertreter bewerten das Gesetz mehrheitlich positiv, Männer und Vorstände sind insgesamt deutlich skeptischer. Das ist das Ergebnis einer Befragung der Beratungsgesellschaft Kienbaum unter Vorständen, Geschäftsführern und Aufsichtsräten öffentlicher Unternehmen zu den verbindlichen Zielvorgaben für den Aufsichtsrat und die oberen Managementebenen, die sich börsennotierte oder mitbestimmte – private wie öffentliche – Unternehmen bis zum 30. September 2015 geben müssen.

Drei Viertel der Frauen und zwei Drittel der befragten Aufsichtsräte in öffentlichen Unternehmen halten die Quote für sinnvoll, wogegen nur ein Drittel der Männer und 39 Prozent der Geschäftsleiter für die Quote sind. Das zeigt die aktuelle Kienbaum-Studie, für die 123 Vorstände, Geschäftsführer, Aufsichtsräte und Eignervertreter öffentlicher Unternehmen in Deutschland befragt wurden.

Insgesamt steht das Management öffentlicher Unternehmen der Formulierung von Zielquoten ebenfalls geteilt gegenüber: 43 Prozent aller Befragten halten diese Verpflichtung für sinnvoll, 22 Prozent stehen ihr neutral gegenüber und 35 Prozent lehnen sie ab.

Top-Management ist bei Aufsichtsrats-Quote ebenfalls gespalten

Ein ähnliches Bild ergibt sich hinsichtlich der verbindlichen Frauenquote für Aufsichtsräte, die nur für die börsennotierten und voll mitbestimmten Unternehmen gilt: Auch hier stehen sich Aufsichtsräte und Frauen auf der einen Seite sowie Männer und Geschäftsleitungen auf der anderen gegenüber. Rund die Hälfte der Aufsichtsräte und zwei Drittel der weiblichen Befragten aus öffentlichen Unternehmen befürworten die 30-Prozent-Quote, die für börsennotierte und voll mitbestimmte Unternehmen ab 2016 gilt. Nur ein Viertel der Männer und ein Drittel der Vorstände halten die Quote für Aufsichtsräte für richtig.

„Die Regelungen sind da, und auch öffentliche Unternehmen müssen mit ihnen umgehen. Alle größeren Firmen müssen bis 30. September die Zielquoten benennen, deshalb unterstützen wir unsere Klienten bei der Formulierung realistischer Zielquoten und gestaffelter Maßnahmenpläne zur Zielerreichung auf den verschiedenen Ebenen“, sagt Studienautor Martin von Hören.

Fast jedes zweite Unternehmen besetzt Geschäftsführer durch Personalberater

Um den Frauenanteil in Top-Positionen zu erhöhen, setzen immer mehr öffentliche Unternehmen auf externe Unterstützung: 40 Prozent der von Kienbaum befragten Unternehmen wollen Frauen für Geschäftsführerpositionen mit Hilfe von Personalberatern besetzen. Ein Viertel der Unternehmen zieht einen externen Berater hinzu, um geeignete Frauen für Aufsichtsratspositionen zu rekrutieren und 18 Prozent tun dies im Falle freier Positionen auf der obersten Managementebene. „Den Firmen fehlen häufig die Netzwerke, um qualifizierte Frauen zu finden, die vielleicht abseits der Konzerne und bekannten Mittelständler Karriere gemacht haben. Hier knüpfen wir mit unseren Kontakten zu Frauen mit alternativen Führungslaufbahnen an und schaffen neue Perspektiven“, sagt Monika Berane, Personalberaterin mit Schwerpunkt auf der Suche von Frauen für Führungspositionen bei Kienbaum.

In zwei bis fünf Jahren werden die meisten Firmen die Quote erfüllen

Das Gesetz schreibt nur für rund 100 Konzerne eine feste Quote vor. Trotzdem werden nach der Kienbaum-Studie öffentliche Unternehmen voraussichtlich Zielquoten von 30 bis 35 Prozent formulieren; jedes vierte Unternehmen strebt sogar Quoten von 50 Prozent an.

Skeptischer sind die Unternehmen bei der Geschwindigkeit der Umsetzung: Etwa drei Viertel der Unternehmen gehen davon aus, dass erst in den kommenden zwei bis fünf Jahren die Quote von 30 Prozent umgesetzt wird. Bei 19 Prozent der Unternehmen sind auf Anteilseignerseite bereits heute genügend Frauen im Aufsichtsrat präsent, auf Arbeitnehmerseite ist dies in 14 Prozent der Firmen der Fall.

Quelle: Kienbaum

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