Fahrrad ist keine Alternative für betrunkene Autofahrer
Berlin (dapd). Alkoholisierte Radfahrer leben gefährlich und können überdies schnell mit dem Strafgesetzbuch in Konflikt geraten. Darauf weist die Unfallforschung der Versicherer (UDV) in Berlin hin. Nach Angaben von UDV-Leiter Siegfried Brockmann ist Alkohol inzwischen eine der Hauptursachen für von Radfahrern verursachte Unfälle. „Die heutigen Radler sind schneller unterwegs als früher und ändern dies auch unter Alkoholeinfluss nicht“, sagt Brockmann. So würden sie nicht nur für sich selbst, sondern beispielsweise auch für Fußgänger zur Gefahr.
Weitgehend unbekannt ist nach seinen Erfahrungen, dass auch Radfahrer schon bei geringen Alkoholmengen mit dem Strafgesetzbuch in Konflikt kommen können. Schon ab 0,3 Promille gehe die Rechtsprechung von einer „relativen Fahruntüchtigkeit“ aus. Dann drohen bei Fahrunsicherheit oder bei einem Unfall derzeit sieben Punkte im Flensburger Verkehrszentralregister und eine Geldstrafe. Falls man mehrfach erwischt wurde, kann auch eine Freiheitsstrafe verhängt werden.
Der gern gegebene Rat, betrunken das Auto stehen zu lassen und stattdessen das Fahrrad zu benutzen, sei also falsch. „Wer fährt, trinkt nicht; wer trinkt, fährt nicht. Das gilt auch für das Fahrrad“, sagt Brockmann.