Betriebsratswahlen 2018 – frühzeitige Planung ist angesagt
In der Zeit vom 1. März 2018 bis zum 31. Mai 2018 finden die nächsten regelmäßigen Betriebsratswahlen statt. Ohne eine gründliche Vorbereitung sind Fehler vorprogrammiert, im schlimmsten Fall kann das Wahlergebnis angefochten oder schlicht für nichtig erklärt werden. Bei der Planung und Durchführung der Betriebsratswahl gibt es also einige Dinge zu beachten, um einen reibungslosen Ablauf sicherzustellen.
Kandidaten mobilisieren und Wahlvorstand beauftragen
Eine Betriebsratswahl ist enorm wichtig wenn es um die Mitarbeitermitbestimmung geht. Daher ist es besonders ärgerlich, wenn die Wahl durch vermeidbare Fehler nicht ordnungsgemäß zustande kommen kann. Zunächst einmal ist es von Bedeutung frühzeitig mit den Planungen zu beginnen. Es müssen neue Kandidaten gefunden werden, alte Kandidaten unter Umständen noch einmal neu motiviert werden. Weiterhin müssen die Listen erstellt werden, ein Wahlvorstand beauftragt und im besten Fall auch der Arbeitgeber mit einbezogen werden.
Der Wahlvorstand übernimmt dabei die gesamte Verantwortung für den reibungslosen Ablauf der Betriebsratswahl. Der Arbeitgeber muss unter Umständen einige Daten zur Verfügung stellen, damit die Wahl schnell und problemlos durchgeführt werden kann. Weiterhin ist der Arbeitgeber verpflichtet, alle im Rahmen der Wahl anfallenden Kosten zu übernehmen. Allgemeingültige Aussagen über eine optimale Planung kann man nicht treffen, je nach Größe des Unternehmens gelten andere Voraussetzungen für die Wahl des Betriebsrats. Einzuhaltende Fristen richten sich immer nach den individuellen Voraussetzungen des jeweiligen Betriebs.
In größeren Betrieben ist die Vorbereitung, Planung und Durchführung der Betriebsratswahl gar nicht von einer Person zu bewerkstelligen. Es ist ratsam, sich schon früh ein Team zusammenzustellen und klare Aufgaben zu verteilen. Je nach Betriebsgröße können drei oder mehr Wahlvorstände beauftragt werden.
Wählerverzeichnis erstellen
Der Arbeitgeber muss eine Liste sämtlicher Arbeitnehmer zur Verfügung stellen. Anhand dieser kann der Wahlvorstand das Wählerverzeichnis erstellen. Dieses Wählerverzeichnis muss dann permanent aktuell gehalten werden, damit die Wahl im Nachhinein nicht anfechtbar ist. Sollten wahlberechtigte Mitarbeiter nicht auf der Liste stehen oder nicht wahlberechtigte auf der Liste, ist das ein Grund die Wahl anzufechten. Wenn sich innerhalb der Belegschaft eine Veränderung ergibt, ist der Arbeitgeber aus diesem Grund dazu verpflichtet, den Wahlvorstand unverzüglich zu benachrichtigen. Gibt es die Kandidaten und das Wählerverzeichnis, so kann der Wahlvorstand sich auf die eigentliche Wahl vorbereiten.
Unzählige Vorschriften / spezielle Weiterbildungen
Die Reglements und Vorschriften zur Betriebsratswahl sind durchaus als komplex zu bezeichnen. Da der Wahlvorstand die gesamte Verantwortung trägt, muss er sich mit den Vorschriften bestens auskennen. Um auf dem neusten Stand zu sein, lohnt sich in den meisten Fällen ein Seminar zur Betriebsratswahl, welches der Arbeitgeber dem oder den Wahlvorständen im Rahmen von Weiterbildungen bezahlen muss. Ein solches Seminar lohnt sich in jedem Fall und sollte daher frühzeitig wahrgenommen werden.
Hier kann man noch einmal auf etwaige Fehler im Wahlverfahren aufmerksam gemacht werden oder auch gezielte Fragen zu bestimmten Problemen stellen. Weitere Informationen rund um das Thema Betriebsratswahl gibt es auf dieser Seite. Wer also nicht erst kurz vor knapp mit der Planung der Betriebsratswahl anfängt, hat gute Chancen die Betriebsratswahl entspannt und ordnungsgemäß durchzuführen.
Quelle: Terra-Codes GmbH