GesundheitMeinung

DAK zum Faire-Kassenwettbewerb-Gesetz

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Hamburg – Die DAK-Gesundheit begrüßt, dass der Morbiditätsorientierte Risikostrukturausgleich (Morbi-RSA) nach mehr als einem Jahrzehnt mit dem Faire-Kassenwettbewerb-Gesetz (FKG) umfassend reformiert wird.

Bislang war der Finanzausgleich zwischen den Krankenkassen, der über den Gesundheitsfonds abgewickelt wird, nicht ausreichend zielgenau. Einige Krankenkassen erhielten deshalb nicht die Mittel, die sie tatsächlich für die Versorgung ihrer Versicherten brauchten. während andere Krankenkassen mehr Mittel erhielten als sie benötigen. Das führte zu deutlichen Beitragssatzunterschieden und damit zu ungleichen Voraussetzungen im Wettbewerb.

Die DAK-Gesundheit begrüßt die Einführung einer Regionalkomponente. Sie soll die regional teilweise sehr unterschiedlichen Kostenstrukturen ausgleichen. Kritisch sieht die DAK-Gesundheit, dass die Regionalkomponente im Jahr 2021 zunächst auf 75 Prozent begrenzt wird. „Die Reform schafft endlich mehr Verteilungsgerechtigkeit,“ betont Andreas Storm, Vorstandsvorsitzender der DAK-Gesundheit. „Mit der Einführung der Regionalkomponente und des Hochrisikopools werden zwei zentrale Elemente für einen faireren Wettbewerb zwischen den Kassen eingeführt. Der Hochrisikopool für Hochkostenfälle, stellt eine fairere Verteilung der Mittel bei sehr teuren Erkrankungen sicher.“ Damit ist die gesetzliche Krankenversicherung besser auf die solidarische Finanzierung sehr teurer, neuer Therapieoptionen vorbereitet. „Politik, Leistungserbringer und Krankenkassen müssen jetzt gemeinsam darauf achten, dass dies nicht von den Herstellern ausgenutzt wird,“ so Storm.

Auch wenn das FKG mehr Verteilungsgerechtigkeit schafft, muss das Wettbewerbshandeln der Krankenkassen auf der politischen Agenda bleiben, damit der Wettbewerb wirklich fair abläuft. Zwischen Krankenkassen unter Bundes- und unter Landesaufsicht wird noch zu oft mit zweierlei Maß gemessen. Für fairen Wettbewerb reicht es nicht, die finanziellen Ressourcen für die Versorgung gerecht zu verteilen. Auch die Auslegung der Wettbewerbsregeln muss einheitlich erfolgen. Die mit dem FKG geschaffene Vertragstransparenzstelle ist ein erster wichtiger Schritt, dem weitere folgen müssen.

Quelle: DAK-Gesundheit

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