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Hilfsmittelversorgung muss patientenfreundlicher und unbürokratischer werden

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Düsseldorf – Die Versorgung mit Hilfsmitteln muss aufzahlungsfrei, wohnortnah und unbürokratisch im Sinne des Patientenwohls gewährleistet sein. Diesen Appell richtet heute die Hauptversammlung des Deutschen Apothekertages in Düsseldorf mit mehreren Beschlüssen an den Gesetzgeber, aber auch an die gesetzlichen Krankenkassen. Das Sachleistungsprinzip müsse gewährleistet sein, damit Patienten ihre Hilfsmittel in der gebotenen Qualität aufzahlungsfrei erhalten, vor allem bei Inkontinenzprodukten. Ein Verbot von exklusiven Ausschreibungsverträgen mit bundesweit nur einem einzigen Leistungserbringer könnte eine schnelle wohnortnahe Versorgung ohne Zeitverzögerung ermöglichen, wie z.B. bei Inhalationsgeräten. Ein vereinfachtes Präqualifizierungsverfahren für Apotheken bei bestimmten Hilfsmitteln und bei Betriebsübernahmen würde die Versorgungssicherheit erhöhen, wie z.B. bei insulinpflichtigen Diabetikern.

Quellenangabe: "obs/ABDA Bundesvgg. Dt. Apothekerverbände"
Quellenangabe: „obs/ABDA Bundesvgg. Dt. Apothekerverbände“

„Der unübersichtliche Hilfsmittelmarkt wird durch die Ausschreibungen der Krankenkassen und die bürokratischen Hürden der Präqualifizierung immer schwieriger zu bedienen“, sagt Dr. Rainer Bienfait, Vorsitzender der Arbeitsgruppe Hilfsmittel und Stellvertretender Vorsitzender des Deutschen Apothekerverbandes (DAV). „Ausschreibungen als Einsparinstrumente bei Hilfsmitteln sind versorgungsfeindlich. Die Kosteneinsparungen führen oft zu schlechterer Versorgungsqualität und gehen zu Lasten der Versicherten. Zudem gefährdet die Ausschreibungspraxis die wohnortnahe und flächendeckende Hilfsmittelversorgung.“ Bienfait weiter: „Die übertriebenen Anforderungen der Präqualifizierung behindern die Versorgung zusätzlich. Sie sind nicht praktikabel, und der Aufwand dafür steht in keinem Verhältnis zu den Bedürfnissen der Versicherten. Apotheken sind von zahlreichen Versorgungsbereichen, die zuvor reibungslos funktionierten, mittlerweile ausgeschlossen. Eine größere Flexibilität bei der Anwendung der Eignungskriterien des GKV-Spitzenverbandes ist deshalb dringend erforderlich. Das anstehende Pflegestärkungsgesetz bietet Gelegenheit dazu.“

Quelle: ots

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