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Coburg – Vorbei die Zeiten, in denen allein Kondition darüber entschied, wer mit wem Radfahren ging. Dem Pedelec sei Dank: Heute können Trainierte und Untrainierte ganz entspannt miteinander radeln. Mittlerweile sind solche Räder aus dem Straßenverkehr nicht mehr wegzudenken.

Wer nicht allein mit Muskelkraft fährt, sollte im Hinterkopf haben, dass es anderen Verkehrsteilnehmern schwerfällt, ein normales Rad von der motorunterstützten Variante zu unterscheiden. Doch wenn Geschwindigkeiten falsch eingeschätzt werden, kann ein Unfall schnell passieren, dann ist der richtige Versicherungsschutz wichtig. Welche Variante die richtige ist, hängt von der Geschwindigkeit des jeweiligen Modells ab.

 Quellenangabe: HUK-COBURG
Quellenangabe: HUK-COBURG

Bei einem Großteil der Pedelecs handelt es sich um Räder mit einer elektrischen Tretunterstützung, die sich ab 25 Stundenkilometern abschaltet. Wie die HUK-COBURG mitteilt, sind diese Pedelecs den Fahrrädern gleichgestellt. Sie lassen sich ohne Zulassung, Führerschein und Versicherungskennzeichen fahren. Das Unfallrisiko ist oft – auch bei der HUK-COBURG – in einer bestehenden Privathaftpflicht-Versicherung kostenlos mit eingeschlossen. Ein Blick in die Bedingungen oder ein Gespräch mit dem Versicherer klärt, ob die kostenfreie Mitversicherung wirklich besteht.

Andere Spielregeln gelten für Fahrer der schnellen S-Pedelecs, deren Motorunterstützung erst bei 45 Kilometern pro Stunde endet. Wer sich auf den Sattel eines S-Pedelecs setzt, muss mindestens 16 Jahre alt sein, einen Führerschein der Klasse AM und eine Kfz-Haftpflichtversicherung besitzen.

Diebstahl nicht ausgeschlossen

Genau wie ihre allein mit Muskelkraft betriebenen Pendants, die Fahrräder, werden auch S-Pedelecs gerne gestohlen. Um dagegen versichert zu sein, brauchen die Fahrer neben der Kfz-Haftpflichtversicherung noch eine Teilkasko-Versicherung.

Doch auch für Fahrer der langsameren Varianten ist Diebstahlschutz ein Thema: Verschwinden solche Pedelecs nach einem Einbruch in den verschlossenen Keller oder die Einzelgarage, ist das in der Hausratversicherung kostenlos mitversichert. Anders sieht es beim einfachen Diebstahl aus: Wenn also ein abgeschlossenes Pedelec von der Straße weg gestohlen wird.

Hier kann in der Regel nur der auf seinen Hausratversicherer zählen, der den Zusatzbaustein Fahrraddiebstahl in seinen Vertrag miteingeschlossen hat. Bis zu welcher Summe die Versicherung im Schadenfall leistet, hat jeder selbst in der Hand.

Dieser Schutz greift im allgemeinen nicht nur 24 Stunden am Tag, sondern im Rahmen der Außenversicherung auch weltweit und er bezieht alle, fest mit dem Fahrrad verbundenen Teile, wie beispielsweise Sattel oder Räder, mit ein. Allerdings können solche Regelungen von Versicherer zu Versicherer variieren. Auch an dieser Stelle bringt ein Gespräch mit dem eigenen Hausratversicherer Sicherheit.

Quelle: ots

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