Die Wartung von Kraftfahrzeugen setzt bei Verantwortlichen in Fuhrpark und Pflegetechnik Sorgfalt und Eigeninitiative voraus, damit Kälte, Feuchtigkeit, Streumittel ebenso wie Eis und Schnee bei der Fahrzeugelektronik keine Schäden anrichten. Ob im Winterdienst, bei der Landschaftspflege oder im Rettungseinsatz, Arbeitsmaschinen, Traktoren, Transporter und Geländewagen sollten nach Ansicht von Experten auf Ihre jeweiligen Aufgaben in Stadt und Land sowie im schwerem Gelände vorbereitet, umfassend gewartet und je nach Einsatz LED-optimiert werden.
Zusatz- und Arbeitsscheinwerfer
LED-Autolicht-Produkte der neuesten Baureihen, wie etwa die Driving Light Bar mit 12 Hochleistungs-LEDs, die vom Marktführer Hella (www.hella.com/truck) für die besonderen Anforderungen von Offroad-Fahrzeugen und für die aerodynamische Dachmontage auf Lkw-Kabinen entwickelt wurden, bieten mit niedriger Bauhöhe und kompakten Abmessungen vielseitige Einsatz und Montagemöglichkeiten. Die Lichtleiste mit Optimierungsfaktor soll ab sofort im Zubehörhandel erhältlich sein und die aktive Sicherheit erhöhen. Zusätzlich sorgt sie bei schlechten Sichtverhältnissen als Arbeits- oder Zusatzscheinwerfer bei Arbeitsmaschinen, in der Agrartechnik sowie im Baustelleneinsatz für einen höheren Nutzen. Mit ihrer tageslichtähnlichen Lichtfarbe trägt sie zur Sicherheit bei Nachtarbeiten bei. Entsprechende LED-Zusatzscheinwerfer im robusten Kunststoffgehäuse können auch bei Nebel die Lichtausbeute verbessern – allerdings dürfen sie laut der Lichtprofis von Hella nur in Verbindung mit dem Stand- oder Abblendlicht des Fahrzeuges verwendet werden.
ECE-Regelung beachten
Abschleppunternehmen und Betriebe, die Ihre Flotte mit zusätzlichen Scheinwerfern ausrüsten, müssen die gesetzlichen Bestimmungen beachten. Bei Geländewagen, SUVs und leichten Nutzfahrzeugen sind laut dem Fachmagazin für Grün und Arealpflege „Flächenmanager“ nur zwei beziehungsweise vier Zusatzscheinwerfer bei Trucks erlaubt, die in das jeweilige Fahrzeug entsprechend dem Befestigungsmaterial an der Fahrzeugfront oder direkt auf dem Fahrzeugdach angebaut werden. Für zusätzliche Arbeitsscheinwerfer gilt, dass sie im öffentlichen Verkehrsraum nicht benutzt werden dürfen. An Fahrzeugen, die dem Bau, der Straßenreinigung oder zur Müllabfuhr dienen, ist es erlaubt, dass sie auch während der Fahrt eingeschaltet bleiben.
Spreu vom Weizen trennen
Nicht alle LED-Scheinwerfer, die im Handel angeboten werden, sind auf elektromagnetische Verträglichkeit (EMV)-geprüft. Sie können bei Einstrahlung das eigene Fahrzeugbordnetz empfindlich stören und bei der Störausstrahlung die Elektronik anderer Fahrzeuge beeinflussen. Funkgeräte und Systeme zur Datenübertragung sollen laut Fachzeitschrift darauf empfindlich reagieren. Mit der Entwicklung von Scheinwerfern stehen eine ganze Reihe wichtiger Umwelttests, wie Schock-Prüfungen und Tests unter extremen Temperaturwechseln sowie auf Staub- und Wasserdichtigkeit an. Ein zertifiziertes LED-Produkt durchläuft während seiner Entwicklung diese Tests. Leider werden diese nur von wenigen Herstellern durchgeführt und nachgewiesen.
Quelle: Heinz Stanelle/TRD