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Auto-Kindersitze: Passend zur Körpergröße kaufen und sicher nutzen

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Köln – Wer Kinder im Auto sicher von A nach B befördern will, kann auf Babyschale und Kindersitz nicht verzichten: Kommt es zum Unfall, können sie das Leben der kleinen Passagiere retten. Laut Gesetz müssen Kinder im Auto bis zum Ende des zwölften Lebensjahres oder einer Größe von 1,50 Metern im Kindersitz oder auf einer Sitzerhöhung Platz nehmen. Alle Modelle müssen bestimmten Normen genügen. Seit Herbst 2014 gilt neben der bestehenden ECE/UN-Regelung Nr. 44/03 bzw. 44/04 die neue ECE/UN-Regelung Nr. 129. Während die ältere Prüfnorm die Sitzklassen anhand des Gewichts des Kindes unterscheidet, richtet sich die aktuelle Einteilung nach der Körpergröße.

Quellenangabe: "obs/TÜV Rheinland AG"
Quellenangabe: „obs/TÜV Rheinland AG“

i-Size schützt besser

Die neuen „i-Size“-Sitze verfügen über einen Stützfuß, Isofix-Haltebügel sowie einen hohen Seitenaufprallschutz. Kinder dürfen darin bis zum 15. Monat nur mit dem Rücken zur Fahrtrichtung transportiert werden. „Beim Frontalaufprall schützen rückwärts gerichtete Sitze besser, indem sie Kopf, Nacken und Wirbelsäule entlasten“, sagt Rudolf Gerlach, Experte für Fahrzeugsicherheit bei TÜV Rheinland.

Fest montiert und straff gegurtet

Ein Blick in die Bedienungsanleitung des Fahrzeugs verrät, welche Sitze eingebaut werden dürfen. Vor dem Kauf sollten Kinder probesitzen. „Nur ein passender und korrekt montierter Sitz kann im Ernstfall schützen“, so Gerlach. Die Gurte müssen stets eng am Körper anliegen. Zieht das Kind die Jacke aus, heißt es: Gurte nachstraffen. Eine Decke gehört über den Gurt, nicht darunter. Der Gurtverlauf und die Höhe der Kopfstütze sind regelmäßig an das heranwachsende Kind anzupassen. „Ist das Auto noch nicht für i-Size-Sitze ausgelegt, sind Isofix und Top Theter – ein zusätzlicher Haltegurt am oberen Ende der Rückenlehne des Kindersitzes – sichere Alternativen. Bei vorwärts gerichteten Kindersitzen sollte der Beifahrersitz immer möglichst weit nach hinten geschoben werden. Rückwärts gerichtete Kindersitze dürfen auf dem Beifahrersitz nur transportiert werden, wenn der Airbag abgeschaltet ist. Übrigens: Auch auf Flugreisen ist der Nachwuchs in Babyschale und Kindersitz sicherer aufgehoben. Auto-Kindersitze, die zur Nutzung im Flugzeug zugelassen sind, tragen das TÜV Rheinland-Prüfzeichen „For use in aircraft“. Eine Liste entsprechender Sitze findet sich unter: www.tuv.com/kindersitze.

Quelle: ots

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