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Autofahren im Herbst

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Regen, Nebel, nasses Laub – Oft macht der Herbst auch Autofahrern das Leben schwer. Ein kritischer Punkt: schlechte Sicht. Immer wieder führt die zu Verkehrsunfällen. Aber auch Sonnenschein kann gefährlich werden. Nicht selten ist die Sonne für Unfälle mitverantwortlich weil Verkehrsteilnehmer geblendet werden und plötzlich nichts mehr sehen.

„Saubere Scheiben, korrekt eingestellte Scheinwerfer, funktionsfähige Scheibenwischer und angepasste Fahrweise. Das sind die Mittel, mit denen der Autofahrer am besten auf die Herausforderungen des Herbst reagieren kann“, sagt Marco Riesenbeck, Leiter Kraftfahrt Schaden bei der HDI Versicherung. Aber auch die Sonnenbrille sollten Autofahrer nicht nur im Sommer griffbereit haben.

Schwaden und Nebelwände

Nebel bedeutet für den Autofahrer in erster Linie schlechte Sicht. Besonders gefährlich sind plötzlich auftretende Nebelwände. Dann bleibt kaum Zeit, sich auf die Sichtbehinderung einzustellen. Rund 250 Unfälle mit Personenschäden, die auf Nebel zurückzuführen waren, verzeichnet das Statistische Bundesamt für 2017. Dazu kommen hier nicht erfasste Unfälle, die nur Blechschäden zur Folge hatten.

Hauptursachen für Unfälle im Nebel: zu hohe Geschwindigkeit und zu geringer Sicherheitsabstand. „Der Fahrer sollte deshalb strikt auf ausreichenden Abstand zum Vordermann achten und öfter als sonst auf den Tacho schauen“, empfiehlt HDI Schadenexperte Riesenbeck, „Denn im Nebel haben wir den Eindruck, langsamer zu fahren als wir es wirklich tun.“ Außerdem muss bei Nebel laut Straßenverkehrsordnung auch tagsüber mit Abblendlicht gefahren werden. Das Tagfahrlicht reicht nicht aus.

Zusätzlich zum Abblendlicht dürfen bei erheblicher Sichtbehinderung durch Nebel, Regen oder Schneefall die Nebelscheinwerfer eingeschaltet werden. Die Nebelschlussleuchte, ist jedoch nur bei Nebel und ab einer Sichtweite unter 50 Metern erlaubt. In diesem Fall darf außerdem nicht schneller als 50 km/h gefahren werden.

Unfallgefahren durch Sonnenschein

Auch die Sonne hat ihre Tücken wenn sie im Herbst unvermittelt durch die Wolken bricht. Von einer Sekunde auf die andere kann die Sicht für den Autofahrer gleich Null sein. Für knapp 3.000 Verkehrsunfälle mit Personenschäden führt die Statistik 2017 blendende Sonne als Unfallursache auf. „Besonders wenn die Straße nach einem Regen nass ist, können die Sonnenstrahlen reflektiert und die Blendwirkung noch verstärkt werden“, warnt Riesenbeck.

Verschmutzte oder verkratzte Scheiben streuen das Licht zusätzlich. Der Autofahrer sollte hier vorbeugen und die Scheiben sauber halten, auch im Winter. Denn Schmutz auf der Scheibe kann beim Scheibenkratzen wie Schleifpapier wirken. Vor dem Abstellen des Autos sollte man deshalb einmal kurz die Waschanlage laufen lassen und dann die Scheibe mit einer Schutzfolie abdecken. Ist Scheibenkratzen am nächsten Morgen trotzdem nötig, lassen sich Beschädigungen der Scheibe durch Schleifspuren so vermeiden.

Nasses Laub wirkt wie Schmierseife

Regen sorgt zwar auch für Sichtbehinderungen im Verkehr, entscheidender für das Unfallgeschehen sind aber die Straßenverhältnisse. Mehr fast 6.400 Unfälle mit Personenschäden gingen 2017 auf das Konto regenbedingter Straßenglätte. Vor allem wenn zum Regen noch Laub oder Schmutz kommen, kann es eng werden. Beim Tritt aufs Bremspedal rutscht dann der Wagen einfach weiter und es kracht. Denn zusammen mit Nässe kann herabgefallenes Laub einen rutschigen Film auf der Straße bilden, der wie Schmierseife wirkt. Auch hierauf sollte sich der Autofahrer einstellen.

DiamondDrive: Bonus für vorausschauendes Fahren

Nicht nur im Herbst ist aufmerksames und vorausschauendes Fahren für Autofahrer oberstes Gebot. Mit DiamondDrive belohnt die HDI Versicherung jetzt diese Fahrweise. Bis zu 30 Prozent der Versicherungsprämie können Autofahrer über die Telematik-App sparen wenn sie den entsprechenden Tarif wählen. Unverbindlich kann jeder die App ausprobieren und auf sein Smartphone laden. Neben seinem möglichen Score bekommt er dann nach der Fahrt auch Tipps zu seinem Fahrverhalten angezeigt. Seine Fahrdaten werden dabei nicht gespeichert.

Quelle: HDI Versicherung AG

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