Elektromobilität

Anmeldung und Montage einer Wallbox

ARKM.marketing
     

Langsam, aber stetig gewinnen alternative Antriebe für das Auto an Bedeutung – allen voran die Elektromobilität. Waren vor zwei, drei Jahren Hybrid- oder gar reine E-Fahrzeuge noch seltene Exoten auf unseren Straßen, so interessieren sich heute immer mehr Verbraucher für die neuen Antriebskonzepte. Das stark gestiegene Klima- und Umweltbewusstsein dürfte zusätzlich zu diesem Trend beitragen. Der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) etwa rechnet für 2019 damit, dass alternative Antriebe gut sechs bis sieben Prozent der Neuzulassungen ausmachen werden. Verbunden ist diese Prognose mit weiter guten Wachstumsaussichten, denn laut ZDK-Schätzung werden bis 2025 zwei Millionen reine E-Autos in Deutschland angemeldet sein. Damit steigen allerdings auch die Anforderungen an die Lade-Infrastruktur.

Eine normale Steckdose reicht nicht

Schon heute gehören E-Tankstellen vor Bürogebäuden oder vor Supermärkten zum üblichen Straßenbild. Praktischer dürfte für viele Verbraucher jedoch das Aufladen über Nacht sein, in der heimischen Garage oder unter dem Carport. Mit einer üblichen Außensteckdose wie für den Rasenmäher ist es dabei allerdings nicht getan. „Normale Steckdosen sind nicht für die Dauerbelastung eines Ladevorgangs ausgelegt“, erläutert Christoph Somborn. „Sie verlängern die Ladezeit für das E-Auto erheblich und im ungünstigsten Fall kann es aufgrund der Überlastung sogar zu Kurzschlüssen und Kabelbränden kommen.“ Stattdessen empfiehlt der Fachmann die Installation einer sogenannten Wallbox, die an der Garagenwand fest montiert wird. Die Ladestationen gibt es in verschiedenen Leistungsstufen. Flexible Systeme lassen sich ohne zusätzliche Kosten mit 3,7, 11 oder 22 kW installieren – und können später bei Bedarf auch umprogrammiert werden.

Wallbox vorher anmelden

Wichtig ist es, die Ladestation fachgerecht montieren zu lassen. „Vor der Montage einer Wallbox muss überprüft werden, ob die Hausinstallation und der heimische Netzanschluss passend ausgelegt sind“, so Somborn weiter. Zudem gilt seit März 2019 eine zusätzliche Anforderung für Hausbesitzer: Sie müssen die Installation einer Ladestation grundsätzlich vorher beim Netzbetreiber anmelden. Zusätzlich ist ein zentrales Melderegister für private Ladegeräte in der Diskussion. Mehr Informationen dazu erhalten Verbraucher bei ihrem örtlichen Netzbetreiber. Dort ist auch zur Anmeldung das „Datenblatt Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge“ erhältlich.

Quelle: djd / E.ON Energie Deutschland GmbH

ARKM.marketing
 

Zeige mehr
Schaltfläche "Zurück zum Anfang"