Fahrtkostenerstattung – Mehr Flexibilität in der Tourenplanung
Nutzen mobile Pflegekräfte den privaten Pkw für die Touren zu den Patienten, können Sie als Arbeitgeber die Fahrtkosten steuer- und sozialversicherungsfrei erstatten.
Mobile Pflegekräfte sind in der Regel für wechselnde Patienten tätig. Weder bei den Patienten noch in der Einrichtung wird typischerweise eine sogenannte erste Tätigkeitsstätte begründet, wenn der Arbeitgeber nicht eine explizite dauerhafte Zuordnung vornimmt.
Dann kann eine Erstattung für Fahrten zum Patienten für Besorgungen und auch in die Einrichtung pauschal mit 30 Cent pro gefahrenem Kilometer oder gegebenenfalls mittels individuell ermitteltem höheren Kilometersatz erfolgen.
Für den Pflegedienst bedeutet dies häufig eine höhere Flexibilität in der Tourenplanung, Auftragsspitzen können Sie leichter abfangen und die Fuhrpark-Fix-Kosten reduzieren sich. Risiken der Pkw-Besteuerung durch fehlerhafte oder fehlende Fahrtenbücher für die betrieblichen Fahrzeuge werden minimiert.
Tipp:
Keine dauerhafte Zuordnung der mobilen Pflegekräfte zu einer betrieblichen Einrichtung, dann können alle Fahrten nach Reisekostengrundsätzen erstattet werden!
Quelle: PR Schulz