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Kaufprämie: LeasePlan Deutschland unterstützt Kunden bei der Beantragung des Umweltbonus

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Neuss – LeasePlan Deutschland bietet seinen Kunden Unterstützung bei der Beantragung der Kaufprämie für Elektrofahrzeuge an. Seit dem 2. Juli 2016 können Privatpersonen und gewerbliche Halter in einem zweistufigen Prozess die Prämie beantragen. Elektrofahrzeuge werden mit 4.000 Euro und Plug-In Hybride mit 3.000 Euro gefördert. Hiervon müssen 50 Prozent vom Fahrzeughersteller als Rabatt, sprich Umweltbonus, in der Neuwagenrechnung transparent ausgewiesen werden. Die restlichen 50 Prozent können beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beantragt werden. Die Bezeichnung „Kaufprämie“ ist jedoch irreführend, denn auch Leasingfahrzeuge sind förderungsfähig. „Bereits in der ersten Stufe – in den diversen Fahrzeugangeboten sowie in der finalen Fahrzeugbestellung weisen wir den Umweltbonus in unseren Konfiguratoren aus – inklusive der Fahrerbeteiligung. Zusätzlich wird der Umweltbonus im Einzelvertrag des bestellten Fahrzeuges ausgewiesen, damit wir die Finanzrate über die Laufzeit hinweg entsprechend anpassen können und alles stimmig ist“, so Gunter Glück, Geschäftsleitung Vertrieb und Kundenbetreuung bei LeasePlan Deutschland. Anschließend kann der gewerbliche Halter bei der Bundesbehörde die Förderung beantragen. „Wir bieten unseren Kunden in dieser Phase zwei Formen der Unterstützung an. Entweder können sich Fuhrparkleiter von uns beraten lassen, wie sie den Antrag am besten stellen können oder sie treten ihren Förderanspruch direkt an uns ab. In letzterem Fall sind wir befugt alle Anträge zu stellen und können alle Fristen nachhalten, sodass der Kunde sich um nichts Weiteres mehr kümmern muss. Wir schreiben dem Kunden die Bundesförderung gut, sobald uns als LeasePlan die Prämie zugeht“, erläutert Glück.

Quelle: LeasePlan Deutschland GmbH
Quelle: LeasePlan Deutschland GmbH

Lange Lieferfristen verzögern die Ausschüttung der Prämie

Im Normalfall erhält der Antragsteller nach Bewilligung durch die Behörde einen Zuwendungsbescheid. Dieser ist jedoch nur 9 Monate gültig. Sollte die Lieferfrist eines Fahrzeugs länger benötigen, muss der Antragsteller entweder um Fristverlängerung bitten oder einen neuen Antrag stellen. Denn die Prämie kann erst zeitversetzt einfordert werden: Erst wenn das Fahrzeug ausgeliefert wurde, kann der Antragsteller die Ausschüttung der Prämie beantragen. Hierzu übermittelt er den Zuwendungsbescheid der BAFA sowie die Zulassungsbescheinigung Teil 1 und die Zulassungsbescheinigung Teil 2 an die Bundesbehörde. Zusätzlich muss eine Verwendungsnachweiserklärung ausgefüllt werden, in der unter anderem versichert wird, dass das Elektrofahrzeug mindestens sechs Monate zugelassen ist. „Die Durchdringung von Elektrofahrzeugen in den einzelnen Flotten ist nicht sehr hoch. Es ist unverhältnismäßig viel Aufwand für Fuhrparkleiter, sich mit den einzelnen Schritten und Anträgen im Detail auseinanderzusetzen. Deshalb möchten wir unsere Kunden auch im Bereich der Kaufprämie – wie es bei LeasePlan üblich ist – möglichst vollumfänglich unterstützen“, fasst Glück zusammen.

Quelle: LeasePlan Deutschland GmbH

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