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Mit Behinderung mobil durch den Straßenverkehr

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Durch das Auto ist der Mensch mobil. Der Wunsch nach Mobilität ist für Menschen mit Behinderungen jedoch oft mit vielen Schwierigkeiten verbunden. In manchen Fällen ist ein Auto die einzige Option, zum Beispiel wenn keine öffentlichen Verkehrsmittel erreichbar sind. Tritt ein solcher Fall ein, bedarf es einem besonderen Führerschein und oft einem behindertengerecht umgebauten Auto.

Das Portal drivelog.de schreibt aktuell auf seinem Blog, was auf Menschen mit Behinderung zukommt, die den Wunsch haben, Auto zu fahren. Bereits 2011 hat der ADAC eine ausführliche Broschüre zu diesem Thema veröffentlicht (hier als PDF verfügbar). Die wichtigsten Punkte werden im vorliegenden Artikel zusammengefasst.

Besonderheiten beim Führerschein

Jeder Mensch hat das Recht, einen Führerschein zu erwerben. Bei der Beantragung der Fahrerlaubnis wird in der Regel zwischen zwei Fällen unterschieden:

  1. Der Ersterwerb des Führerscheins
    Hier muss neben den standardmäßigen Bedingungen wie einem Erste-Hilfe-Schein und einem Sehtest ein Gutachten vorliegen, in dem festgehalten ist, mit welchen Hilfsmitteln eine aktive Teilnahme am Straßenverkehr für den Fahrschüler möglich ist. Solch ein Gutachten stellen Ärzte, aber auch amtliche Sachverständige aus. Die Kosten für ein solches Gutachten muss der Fahrschüler selbst tragen. Bei weiterführenden Fragen können sich Interessierte an die Führerscheinstelle wenden. Auf Basis des Gutachtens muss eine Fahrschule gefunden werden, die über entsprechend ausgerüstete Fahrschulautos verfügt.
  2. Behinderung nach Ersterwerb
    Der zweite Fall trifft auf all diejenigen zu, bei denen die Behinderung erst nach dem Erwerb des Führerscheins, beispielsweise durch einen Unfall, eintritt. Es gibt keine gesetzliche Pflicht, die Behinderung bei der Fahrerlaubnisbehörde zu melden. Jedoch bedeutet das Verschweigen unter Umständen einigen Ärger mit der Versicherung. Außerdem kann die Fahrerlaubnisbehörde entscheiden, dass in diesem Fall ein Gutachten wie im ersten Fall nötig ist. Sind die körperlichen Beeinträchtigungen so stark, dass der Gutachter empfiehlt, dass die Person kein Kraftfahrzeug mehr führen sollte, kann dieser der Führerschein entzogen werden.

Behindertengerechter Umbau des Autos

Auf Menschen mit Behinderungen warten nicht nur bei der Erlangung der Fahrerlaubnis zusätzliche Hürden. Am kostenintensivsten sind die Anschaffung und vor allem der behindertengerechte Umbau des Wagens. In vielen Fällen gewähren Automobilhersteller bis zu 30 Prozent Rabatt bei Vorlage des Schwerbehindertenausweises, doch das deckt oft bei weitem nicht die Mehrkosten für den Umbau. Es lohnt sich jedoch, bei der Arbeitsagentur oder der Rentenkasse den eigenen Anspruch auf Zuschüsse zu erfragen. Mit dieser Unterstützung können die Kosten für ein behindertengerechtes Fahrzeug gesenkt werden. Der Markt scheint inzwischen auch von Automobilherstellern entdeckt worden zu sein: BMW hat im Jahr 2015 ca. 7.000 umgerüstete Autos verkauft und auf dieses Gebiet spezialisierte Firmen wie Paravan bauen mehrere tausend Fahrzeuge im Jahr um. Zu beachten ist, dass behindertengerechte Umbauten am Fahrzeug in den meisten Fällen nur an Neuwagen durchgeführt werden, da sie an älteren Modellen nur selten wirtschaftlich sind.


Bildrechte: Flickr Wheelchair zeevveez CC BY 2.0 Bestimmte Rechte vorbehalten

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