Dienstwagen werden in Deutschland nach wie vor eher als Statussymbol und nicht als die Erleichterung im Arbeitsalltag angesehen, die sie eigentlich sein sollten. Nicht selten werden Menschen anhand ihres Firmenwagens eingeschätzt, und es wird sogar versucht, vom Wert des Dienstwagens auf das Jahresgehalt des Fahrers zu schließen.
Aus diesem Grund ist es für jeden Mitarbeiter ein besonderes Ereignis, wenn ihm von der Firmenleitung erstmals ein Dienstwagen angeboten wird. Doch bevor man endgültig die Entscheidung für den Wagen fällt, gilt es einige Aspekte zu berücksichtigen, denn der Gebrauch lohnt sich nicht für jeden.
Steuerliche Regelungen
Viele Arbeitnehmer nutzen ihren Firmenwagen zusätzlich privat, in einigen Fällen ersetzt er sogar vollständig das eigene Fahrzeug. Sicherlich ist es eine praktische Sache, wenn die Firma sämtliche Zusatzkosten, die für Autobesitzer anfallen, übernimmt. Man sollte aber bedenken, dass die private Nutzung des Firmenwagens vom Finanzamt als geldwerter Vorteil angesehen wird, auf den Einkommensteuer erhoben wird. Dieser geldwerte Vorteil beträgt pauschal ein Prozent vom Neuwert des Autos und wird monatlich veranschlagt. Bei einem Neuwagenwert von 35.000 € beträgt dieser monatliche Anteil immerhin 350 €, und auf das ganze Jahr gerechnet kommt so zusätzlich zu versteuerndes Einkommen in Höhe von 4.200 € zusammen.
Wer der Meinung ist, den Wagen nicht in diesem Maße privat zu nutzen, für den kommt das Führen eines Fahrtenbuches in Frage, wodurch eine genaue Abrechnung der gefahrenen Kilometer ermöglicht wird.
Berücksichtigung des Arbeitswegs
Unabhängig davon, welche Methode man wählt, wird vom Finanzamt zusätzlich noch ein geldwerter Vorteil berechnet, der sich aus den Kosten für den täglichen Arbeitsweg ergibt und der ebenfalls versteuert werden muss. Auch hier gibt es zwei verschiedene Verfahren, mit denen dieser Betrag berechnet wird.
- Die erste Variante geht von einem täglichen Arbeitsweg aus und berechnet diesen monatlich mit 0,03 Prozent des Firmenwagen-Listenpreises pro Kilometer.
- Variante zwei ist für Angestellte, die den Weg zur Arbeit nur selten antreten, weil sie entweder im Außendienst tätig sind oder teils von Zuhause aus arbeiten. Hier wird der geldwerte Vorteil mit 0,002 Prozent angesetzt, allerdings nur unter der Voraussetzung, dass der Weg zur Arbeit durchschnittlich weniger als 15 Tage pro Monat oder maximal 180 Tage im Jahr zurückgelegt wird, was für jeden einzelnen Fall schriftlich nachzuweisen ist.
Die exakten steuerlichen Regelungen kann man mit anschaulichen Rechenbeispielen genauer in diesem Artikel nachlesen.
Sonderweg „Car Allowance“
In den USA und Großbritannien schon längst etabliert, wird das Prinzip der „Car Allowance“ auch immer häufiger in deutschen Firmen praktiziert. Dieses besteht darin, dass das Unternehmen keinen Dienstwagen bereitstellt, sondern sich über einen Kfz-Zuschlag oder Pkw-Zuschuss am Privatwagen des Mitarbeiters beteiligt. Die Vorteile dieses Modells liegen klar auf der Hand: Administrative Ressourcen werden eingespart, und sämtliche steuer- und sozialversicherungspflichtige Aufwendungen werden vom Arbeitnehmer abgewickelt. Im Gegenzug hat dieser völlig freie Hand bei der Auswahl des Wagens. Anstatt der üblichen unauffälligen, Seriosität ausstrahlenden Dienstwagen kann er sich dann für ein sportliches Modell, wie zum Beispiel einen BMW Z4 entscheiden. Weitere Einsparungen sind möglich, wenn der Wagen kein Neuwagen ist, sondern in gebrauchtem Zustand oder als Jahreswagen gekauft wird. Auch Familienwagen wie ein großer SUV können eine gute Wahl darstellen, wenn man Kinder hat.
Man sollte sich also gut überlegen, ob sich ein Dienstwagen wirklich lohnt, oder ob man besser mit dem weniger prestigeträchtigen Privatfahrzeug fährt und die Kosten dafür mit dem höheren Gehalt deckt. In jedem Fall sollte im Voraus eine gründliche Berechnung erfolgen, um sicherzugehen, dass man sich für die günstigste Variante entscheidet.