Mittelständische Spediteure fordern 100 Millionen Schadenersatz von Mercedes Benz und MAN
Köln/Stuttgart/München – Am Freitag um 10:00 Uhr reichte der Verein zur Förderung des Wettbewerbs und lauteren Verhaltens im Speditions-, Logistik- und Transportgewerbe e.V. eine millionenschwere Schadensersatzforderung bei den Lastkraftwagenbauern Mercedes Benz in Stuttgart, bei MAN in München und anderen Herstellern ein. Mehr als 200 mittelständische Transport- und Logistikunternehmen wollen damit Schadensersatz gegenüber den Lkw-Herstellern geltend machen, da diese zwischen 1997 und 2011 ihre Preise absprachen. Die betroffenen Spediteure verfügen über rund 9.000 Fahrzeuge im Markt.
„Auch kleine und mittlere Betriebe, deren Verhandlungsposition gegenüber den Herstellern gering ist und deren Spielräume bei Verhandlungen meist niedriger ausfallen als bei den großen Wettbewerbern, waren von diesem Kartell betroffen“, unterstreicht Kay Espey, Erster Vorsitzender des Wettbewerbsvereins. „Der entstandene Schaden ist gravierend“. Der Verein bereitete sich in den letzten acht Monaten intensiv darauf vor, die Ansprüche seiner Mitglieder nun sachgerecht und angemessen zur Geltung zu bringen. So ließ der Verein von der Gesellschaft zur Förderung kartellrechtlicher Ausgleichzahlungen mbH/Bonn (GFA) ein spezielles Gutachten zur Ermittlung der Schadenshöhe erstellen. Das umfangreiche Gutachten kam zum Ergebnis, dass die Preise für 15-Tonner bis zu einem Fünftel überhöht waren. Laut den Experten der GFA lagen die Preise von 18-Tonner immer noch zwischen zirka 15 bis 17 Prozent über einem angemessenen Marktpreis. „Geht man nur von einem Durchschnittspreis von 75.000 Euro pro LKW und einer Überhöhung von 15 Prozent aus, dann summiert sich der Schaden unserer Mitglieder auf rund 100 Millionen Euro. Diese Summe fordern wir nun von den Lkw-Herstellern“, erläutert Vereinsvorsitzender Espey. Der Verein erwartet, dass die Hersteller nun kurzfristig Vergleichsgespräche aufnehmen. „Wir sind seit Jahren treue Kunden der Hersteller. Wir hoffen, unsere Forderung nicht erst gerichtlich durchsetzen zu müssen. Sollte es jedoch keine angemessene Lösung geben, scheuen wir nicht den Rechtsweg“, betont Espey. „Zum jetzigen Zeitpunkt fordern wir nur den entstandenen Vermögensschaden. In einer rechtlichen Auseinandersetzung würden wir unsere Ansprüche sehr wahrscheinlich ausweiten.“
14 Jahre lang sprachen führende Lkw-Produzenten Europas ihre Bruttolistenpreise für mittelschwere und schwere Lkw ab. Außerdem stimmten sie sich ab, die Einführung der Emissionsklassen Euro III bis Euro VI-Norm verspätet einzuführen und die Kosten für die Einhaltung von Umweltnormen als Preisaufschläge an ihre Kunden weiterzugeben. So zahlten die Kunden nicht nur überhöhte Preise, sondern ihnen entgingen auch Einsparungen bei Steuern, Maut und Kraftstoffkosten. Seit 2011 ermittelte die EU-Wettbewerbskommission. Im Sommer 2016 verhängte sie eine Rekordgeldbuße von insgesamt 2,93 Milliarden Euro. Nach § 33 Abschnitt 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen müssen die Mitglieder des ehemaligen Lkw-Kartells nun den durch ihr kartellrechtswidriges Verhalten verursachten Schaden den betroffenen Speditions- und Transportunternehmen ersetzen.
Der Wettbewerbsverein geht seit Jahren erfolgreich gegen Preisabsprachen, Wettbewerbshindernisse oder –Verzerrungen vor. Ziel des Vereins ist es, für das mittelständische Logistik-, Speditions- und Transportgewerbe faire Marktbedingungen zu ermöglichen. Der Verein wurde im Jahre 1970 durch Unternehmen des Speditionsgewerbes gegründet.
Quelle: DIE PR-BERATER GmbH/Verein zur Förderung des Wettbewerbs e.V.