Von Leichtautos profitieren Ausbildungsbetriebe ebenso wie der Berufsnachwuchs
Auf das sogenannte duale System, bei dem die Ausbildung in den Betrieben mit dem Besuch der Berufsschule kombiniert wird, ist man in Deutschland mit Recht stolz. Diese Form des Berufseinstiegs gibt jungen Leuten die Möglichkeit, Theorie und Praxis ihres künftigen Berufs systematisch kennenzulernen. Doch für die Betriebe ist es oft nicht leicht, in Ausbildungsfragen allen Vorschriften gerecht zu werden und den Nachwuchs trotzdem mit möglichst vielen Aufgaben vertraut zu machen. Eine spezielle Option ist es dabei, die Jugendlichen mit einem Leichtauto auszustatten und so auch in Sachen Mobilität an selbstständiges Arbeiten heranzuführen. Mehr Informationen dazu gibt es beispielsweise unter www.16mobil.de.
Kastenwagen, Kipper oder Pick-up
Leichtautos dürfen die Azubis bereits durch den Straßenverkehr steuern, wenn sie 16 Jahre alt sind. In Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen ist das Lenken dieser Fahrzeuge sogar bereits mit 15 Jahren erlaubt. Die pfiffigen Wagen dürfen mit einem Führerschein der Klasse AM, mit dem Traktorführerschein und mit allen Zweiradführerscheinen gefahren werden. Das gilt auch für die praktischen Leicht-LKW wie den „Flex L3“ von Ligier. Der kleine Transporter ist in Weiß, Silbergrau sowie Rot zu haben. Außerdem kann er als Kastenwagen, als Kipper mit hydraulischer Hebeeinrichtung, als Pick-up oder mit Ladebordwand eingesetzt werden. „So können die Wagen von den Ausbildungsbetrieben je nach Anforderung genutzt werden“, erklärt Hardy Dupont vom Anbieter Driveplanet. Die mobilen Jugendlichen würden für ihre Chefs als Arbeitskraft noch viel interessanter. Schließlich könnten sie nun auch schnell das vergessene Werkzeug aus der Werkstatt zur Baustelle holen.
45 Stundenkilometer Höchstgeschwindigkeit
Dass die Betriebe den Berufsnachwuchs dank der praktischen Leicht-Lkw als Fahrer einsetzen können, wird sich wohl bald auch im Straßenbild bemerkbar machen. Schließlich wurden 2013 insgesamt 30 Prozent mehr Leichtautos verkauft als im Jahr zuvor. Mit 45 Stundenkilometern Höchstgeschwindigkeit unterscheiden sich die kleinen Wagen im Stadtverkehr kaum von den „richtigen“ Transportern – die innerstädtisch ja auch nur 50 Stundenkilometer fahren dürfen.