Der Handel mit Gebrauchtwagen boomt. Doch nicht nur intaktes Gefährt wechselt regelmäßig den Besitzer: Auch defekte Wagen werden gerne ver- und gekauft – je nachdem, was für ein Schaden vorliegt. Der Verkauf eines Motorschaden-Pkw beispielsweise gestaltet sich ungleich schwerer als etwa der eines Gefährts samt Blechschaden. Denn liegt ein Motorschaden vor, fällt der Wagen schnell in die Kategorie „Totalschaden“. Was dies für Besitzer und Händler bedeutet, und wie Sie dennoch einen Käufer für Ihr Gefährt finden, erfahren Sie hier.
- Motorschaden: Anzeichen, Ursachen und Typen
- Die Gretchenfrage: reparieren oder verkaufen?
- Der Profi übernimmt
- Wagentausch leicht gemacht
- Alles aus einer Hand
1. Motorschaden: Anzeichen, Ursachen und Typen
Der Motorschaden gehört zu den „ungünstigsten“ Schäden, die einen Fahrer ereilen können. Schließlich bleibt das gute Stück im schlimmsten Fall mitten auf der Straße liegen. Die gute Nachricht: Viele Motorschäden treten nicht von jetzt auf gleich auf, sondern kündigen sich an. Treten während der Fahrt zum Beispiel seltsame Geräusche oder Gerüche auf, bestehen Anzeichen auf einen Motorschaden. Bemerken Sie überdies austretende Flüssigkeiten, sollten die Alarmglocken schrillen.
Ist die Fahrtauglichkeit nicht beeinträchtigt und befindet sich eine Werkstatt Ihres Vertrauens in unmittelbarer Umgebung, sollten Sie diese schnellstmöglich aufsuchen. Denn einige Motorschäden können im Entstehen behoben beziehungsweise verhindert werden! Diese Eingriffe fallen häufig erstaunlich günstig aus. Hierzu zählt zum Beispiel das Wechseln eines Riemens, der anderweitig zum Totalausfall des Motors führen würde. Diesen Ausfall zu kompensieren, ist in der Regel lediglich durch einen kompletten Motorwechsel möglich. Und ein Motorwechsel schlägt im Schnitt mit Kosten von mindestens 5.000 € zu Buche!
Die Ursachen für einen Motorschaden sind vielseitig und stehen nicht selten in Verbindung mit dem Fahrverhalten. Zu den klassischen Ursachen für einen Motorschaden gehören:
- poröse Riemen
- inkompatibler Kraftstoff
- leckende Dichtungen
- Ölverbrennungen
- defekte Walzlager
- All diese Schäden müssen nicht zwangsläufig zum „Worst Case“ führen. Wir raten demnach, bei Verdacht auf einen Motorschaden unbedingt eine Werkstatt aufzusuchen. Nicht zuletzt stellt ein defekter Pkw ein Sicherheitsrisiko dar – für alle Verkehrsteilnehmer.
2. Die Gretchenfrage: reparieren oder verkaufen?
Etlicher Vorsichtsmaßnahmen zum Trotz gibt es kein Allheilmittel, einem Motorschaden vorzubeugen. Ist’s um den Motor geschehen, stellt sich die Frage: Reparieren oder verkaufen? Sollten Sie im Besitz eines relativ neuen oder seltenen Exemplars sein, beispielsweise eines Sammlerstücks, könnte eine Reparatur sinnvoll sein. Jedoch müssen zahlreiche Aspekte wie der Gesamtzustand, die Laufleistung, das Baujahr und bisherige Reparaturen in die Rechnung einfließen. Unterm Strich entpuppt sich die Reparatur eines Motorschaden-Wagens häufig als ein Minusgeschäft und eine Instandsetzung in Eigenregie ist nur selten möglich, da das benötigte Equipment sowie die Ersatzteile kaum zum Inventar eines Hobby-Technikers gehören. Allein die Beschaffung des Motors stellt eine logistische Herausforderung dar, ganz zu schweigen vom Austausch via Liftkran & Co. Alternativ ließe sich der Wagen reparieren und im Anschluss verkaufen. Personen, die zwar einen verhältnismäßig neuen Wagen besitzen, mit diesem jedoch grundsätzlich unzufrieden sind, nutzen diese Option gerne. Fallen zum Beispiel regelmäßig Reparaturen an, wird bei einem Motorschaden gerne der sogenannte „harte Schnitt“ gemacht.
Sollte der Pkw weder über einen besonderen materiellen noch immateriellen Wert verfügen, erweist sich dessen Verkauf demnach als die sinnvollste Maßnahme. Allerdings fällt der Verkauf eines Motorschaden-Wagens ungemein kompliziert aus – zumindest, wenn dieser privat vonstattengehen soll. Denn die primäre Funktion, das Fahren, ist nicht mehr gegeben und der Interessent kann sich nur ein sehr vages Bild vom Wagen machen. Er kauft die sprichwörtliche Katze im Sack. Zudem stellt sich dem Käufer dieselbe Problematik wie dem ehemaligen Besitzer: Einen Motorschaden zu reparieren ist nur selten rentabel. Können Interessenten keine Probefahrt absolvieren, sinkt demnach der Verkaufswert rapide.
3. Der Profi übernimmt
Wer sich entscheidet, einen Motorschaden-Pkw zum Verkauf anzubieten, ist mit einem Gebrauchtwagenhändler gut beraten. Allerdings weiß jeder Profi bestens über die Motorschaden-Problematik Bescheid: Nicht wenige Gebrauchtwagenhändler nutzen die ausweglose Situation ihrer Kunden sogar aus und drücken den Preis oder berechnen für Zusatzleistungen enorme Summen. Beispiel Transport: Sollte sich Ihr Wagen nicht bereits auf dem Hof des Händlers befinden, kann dieser auf den Transport durch seine eigene Abschleppkolonne bestehen und hierfür einen saftigen Aufschlag verlangen. Deshalb: Achten Sie auf Bewertungen! Die Erfahrungen früherer Kunden gelten als das A & O, an dem Sie sich orientieren können. Und: Berücksichtigen Sie nicht nur auf die Anzahl von Sternen oder Daumen! Lesen Sie die angefügten Kritiken bis zum Ende. Beschweren sich Kunden über eine lange Wartezeit bei großem Andrang oder über die Tatsache, dass eine Vertragswerkstatt lediglich Modelle der Kooperations-Marke annimmt, darf die Negativkritik als gegenstandslos erachtet werden.
4. Wagentausch leicht gemacht
Der Gang beziehungsweise die Fahrt zum – seriösen – Autoankäufer kann sich insbesondere dann auszahlen, wenn Sie Ihren Gebrauchtwagen verkaufen und im Gegenzug einen Neuen beziehungsweise intakten Gebrauchten erhalten möchten. Denn einige Gebrauchtwagenhändler haben ihr Geschäftsfeld erweitert und nehmen auch Motorschaden-Wagen in Ankauf. Dieses Vorgehen birgt allerlei Vorzüge, denn der Händler übernimmt nicht nur die Suche nach einem passenden Käufer, sondern zahlt Ihnen in der Regel einen Fixpreis. Ganz gleich, welcher Erlös Ihr Gebrauchter auch erbringen mag: Die zugesprochene Summe ist Ihnen sicher. Diese können Sie unmittelbar investieren, zum Beispiel für den Kauf eines neuen Pkw aufbringen. Auf diese Weise müssen Sie nur eine kurze Zeit ohne Gefährt überbrücken. Ein weiterer großer Pluspunkt: Geben Sie Ihren Gebrauchten in Zahlung, entfällt die Mängel-Nachweispflicht. Zwar müssen Privatverkäufer laut Gesetzgeber nicht über bestehende Mängel aufklären – ebenso wie über frühere Reparaturen –, doch viele Käufer verlangen solch einen Nachweis oder die Aufnahme von Gewährleistungsklauseln im Kaufvertrag. Um diesen Ärger zu umgehen, beantragen viele Privatverkäufer einen Gebrauchtwagencheck. Der ADAC bietet solch einen Service an, verlangt jedoch stolze Summen für diesen Allround-Check!
5. Alles aus einer Hand
Sie möchten ein Auto mit Motorschaden verkaufen? Sie scheuen den bürokratischen Aufwand für Ver- sowie Neukauf und benötigen dennoch einen Pkw? Autodandler hat für Sie ein transparentes Komplettpaket geschnürt, das angefangen von der Restwertermittlung über die Käufersuche bis hin zur Ummeldung beim Straßenverkehrsamt alle Punkte eines Gebrauchtwagenverkaufs einschließt. Geben Sie Ihren Gebrauchten in Zahlung und wenden diese unmittelbar für den Kauf eines neuen Wagens auf, dürfen wir Ihnen zudem einen Rabatt gewähren. Schließlich sinken bei solch einem Quasi-Tauschgeschäft auch für uns Aufwand und Kosten.