Mit einer Neupreisentschädigung können Autofahrer auf Nummer sicher gehen
Bruchteile von Sekunden und eine kleine Unaufmerksamkeit können im Straßenverkehr dafür sorgen, dass es kracht. Das Wichtigste ist dann, dass bei dem Unfall keine Personen zu Schaden gekommen sind. Wenn das Auto neuwertig war und zum Totalschaden wurde, kann es für den Besitzer aber richtig an den Geldbeutel gehen. Denn die ersten Kilometer sind die teuersten: Ein neues Auto verliert sofort an Wert, nachdem es der Kunde angemeldet hat.
Ein Auto verliert in den ersten zwei Jahren ein Viertel an Wert
„Innerhalb der ersten zwei Jahre kann es schon ein Viertel des Kaufpreises sein“, erläutert Michael Teßin, Kfz-Experte der Itzehoer Versicherungen. Im Falle eines Totalschadens erstatte die Versicherung dem Halter lediglich den Zeitwert – also den Preis, mit dem ein vergleichbares Auto zu dem Zeitpunkt gehandelt wird. Diese Entschädigung reiche aber bei weitem nicht aus, um sich wieder ein neues Fahrzeug gleichen Modells zu kaufen. Wer auf Nummer sicher gehen will, kann dem von vornherein vorbeugen: Denn Kfz-Versicherer bieten ihren Kunden Verträge mit einer sogenannten Neupreisentschädigung an.
Autofahrer sollten auf die Dauer des Versicherungsschutzes achten
Noch viele Monate nach dem Kauf eines Autos ersetzen sie im Falle eines Totalschadens den vollen Preis, der Versicherte kann sich also ohne Verlust ein neues Auto gleichen Typs wiederbeschaffen. Die entsprechenden Angebote sollte man jedoch genau prüfen, rät Michael Teßin. So seien die Fristen etwa unterschiedlich lang. „Wir gewähren unseren Kunden beispielsweise mit unserem ‚Top-Drive-Tarif‘ für zwei volle Jahre eine Neupreisentschädigung.“ Dieses Prinzip gelte im Übrigen auch für Gebrauchtwagen. Nach einem Totalschaden erstatte die Versicherung dem Halter innerhalb von zwei Jahren eine Kaufwertentschädigung – auch er könne sich in dieser Zeitspanne ohne persönlichen Verlust wieder ein vergleichbares Auto kaufen. Unter www.itzehoer.de gibt es weitere Informationen.