Aktuelle MeldungenMobil

Sieben Mythen zur Kfz-Versicherung

ARKM.marketing
     

Worauf gilt es, beim Abschluss einer Kfz-Versicherung zu achten? Diese Frage beschäftigt viele Autofahrer, zudem halten sich einige Mythen zu diesem Thema beharrlich. Thomas Jäckel, Experte für Kraftfahrt-Versicherungen bei Axa, klärt über die häufigsten Irrtümer auf.

Foto: djd/AXA
Foto: djd/AXA

Mythos 1: Nur auf den Preis kommt es an

Ein Trugschluss sei vor allem zu glauben, dass die Leistungen identisch seien und sich nur im Preis unterscheiden, warnt Jäckel: „Die meisten Versicherer bieten unterschiedliche Tariflinien an – vom Basisschutz bis zum Komfort-Tarif – und das jeweils bei Haftpflicht, Teil- und Vollkasko. Entsprechend fallen dann die Beiträge aus. Außerdem können die Versicherten häufig Bausteine individuell zubuchen.“ Um bei der Vielzahl an Leistungen nicht den Überblick zu verlieren, sollten sich Versicherte eine Liste mit für sie wichtigen Leistungsmerkmalen anlegen und beim Vergleich darauf achten, dass diese Mindestanforderungen erfüllt werden. „Beim Tarifcheck sollte man auch darauf achten, wie die Versicherer im Falle eines Schadens zurückstufen“, ergänzt der Axa-Experte. „Ein vermeintlich günstiger Versicherer erweist sich in diesem Fall schnell als teuer.“

Mythos 2: Ein Schutzbrief muss immer extra abgeschlossen werden

Das stimmt nicht unbedingt – in manchen Versicherungen ist der Schutzbrief bereits beitragsfrei enthalten. „Unterschiede gibt es hingegen beim Leistungsumfang“, sagt Jäckel. So greife der Schutzbrief bei umfassenden Tarifen zum Beispiel schon ab der Haustür. Und: „Bei manchen Versicherern hilft der Schutzbrief auch, wenn das Auto falsch betankt wurde, der Wagen aufgrund von Kraftstoffmangel liegen bleibt oder der Autoschlüssel verloren geht.“

Mythos 3: Bei grober Fahrlässigkeit kürzt die Versicherung immer die Leistungen

Diese landläufige Meinung hält sich, ist aber nicht korrekt. Die Haftpflichtversicherung zahlt auch dann voll, wenn man grob fahrlässig einen Unfall verursacht. Anders in der Kaskoversicherung: Hier sind die Anbieter bei grober Fahrlässigkeit berechtigt, ihre Leistung zu kürzen. „Einige Versicherer verzichten aber weitgehend auf dieses Recht, wenn keine Drogen oder Alkohol im Spiel sind. Autofahrer sollten deshalb auf diesen Verzicht achten“, so Jäckel. Wichtig kann das zum Beispiel werden, wenn man eine rote Ampel übersieht oder bei winterlichen Verhältnissen noch mit Sommerreifen unterwegs ist und einen Unfall verursacht.

Mythos 4: Falsche Angaben bei der Kilometerleistung fallen nicht auf

„Das sollten Autofahrer lieber nicht riskieren. Spätestens im Schadenfall bemerkt der Versicherer falsche Angaben. Dann können Vertragsstrafen oder eine höhere Selbstbeteiligung die Folge sein“, warnt Thomas Jäckel. Wer eine Kfz-Versicherung abschließt, sollte die korrekte Jahreskilometerleistung angeben und Änderungen auch im laufenden Vertag melden – genauso wie andere Tarifmerkmale, etwa die Frage nach den Nutzern des Fahrzeugs.

Mythos 5: Die Versicherung ersetzt nur den finanziellen Schaden

Das kommt ganz auf den Anbieter an. Einige Versicherer bieten ihren Kunden an, nach dem Schaden auch die komplette Abwicklung zu übernehmen – von der Werkstattsuche über die Bereitstellung eines kostenfreien Leihfahrzeugs, bis hin zur Abrechnung mit der Werkstatt. „Wenn der Versicherer zusichert, dass Partnerwerkstätten nur mit Originalteilen arbeiten, ist das ein schöner Service. Oft bieten die Versicherer auch noch einen Rabatt an, wenn man sich bei Vertragsabschluss auf diesen Service festlegt“, betont Axa-Experte Jäckel.

Mythos 6: Der Schadenfreiheitsrabatt kann beliebig übertragen werden

Das ist nicht richtig – der Schadenfreiheitsrabatt kann nur unter bestimmten Umständen an andere weitergegeben werden. Die Einzelheiten sind in den jeweiligen Versicherungsbedingungen festgelegt. Üblicherweise können die Prozente an den Ehepartner oder an die eigenen Kinder übertragen werden, wenn diese das Fahrzeug regelmäßig gefahren haben. Die Übertragung auf entfernte Verwandte oder Fremde ist dagegen meistens ganz ausgeschlossen. Gelegentliche Fahrten reichen für eine Anrechnung ebenfalls nicht aus. „Bei der Übertragung können nur die Zeiten angerechnet werden, in denen der Partner oder die Kinder das Auto überwiegend gefahren haben“, erläutert Jäckel.

Mythos 7: Beim Abschluss im Internet ist die Versicherung immer billiger

Wer einen Vertrag online abschließt, bekommt nicht zwangsläufig die gleiche Versicherung günstiger. Thomas Jäckel: „Internetversicherer bieten oft nur einen sehr eingeschränkten Leistungsumfang. Im Schadenfall kommt es dann zu bösen Überraschungen, wenn beispielsweise nicht der Neupreis des Fahrzeugs ersetzt wird oder ein Schaden gar nicht versichert ist.“ Darüber hinaus gebe es Sonderregelungen, die nur Fachleute kennen. So könnten Axa-Kunden beispielsweise im Servicetarif mit einem Zweitwagen oft direkt in der Schadenfreiheitsklasse 5 starten – unter Umständen ein unschlagbarer Vorteil. „Statt eines Schnellkaufs im Internet kann es sich also lohnen, sich in Ruhe kostenfrei beraten zu lassen.“

Quelle: djd

ARKM.marketing
 

Zeige mehr
Schaltfläche "Zurück zum Anfang"