Saarbrücken – Jeder zweite deutsche Autofahrer (47 Prozent) hat ein Traumauto, das er irgendwann einmal besitzen oder zumindest fahren möchte. Von denjenigen, die glauben, sich ihren Traumwagen eines Tages leisten zu können, würden zwei Drittel (66 Prozent) so lange sparen, bis genug Geld da ist, um das Traumauto zu finanzieren. Das zeigt eine aktuelle forsa-Umfrage im Auftrag von CosmosDirekt. (1) Steht das Traumauto erst einmal in der Garage, stellt sich jedem Besitzer die gleiche Frage: Wie lässt sich das Fahrzeug am besten gegen Schäden absichern?
Viele Autofahrer glauben, eine Teilkaskoversicherung sei in jedem Fall preisgünstiger als ein Vollkaskoschutz. Ein Trugschluss?! CosmosDirekt klärt auf.
Tipps vom Versicherungsexperten Roman Wagner
Die Frage nach dem passenden Versicherungsschutz lässt sich nicht pauschal beantworten: „Jeder sollte für sein Fahrzeug individuell prüfen, welche der beiden Varianten tatsächlich günstiger ist“, rät Roman Wagner, Versicherungsexperte von CosmosDirekt. „Unfallfreie Fahrer sichern sich in der Vollkaskoversicherung einen Schadensfreiheitsrabatt. Dadurch zahlen sie deutlich weniger Beitrag. Da es einen solchen Rabatt in der Teilkaskoversicherung nicht gibt, kann ein Vollkaskoschutz unter Umständen sogar günstiger sein als eine Teilkaskoversicherung.“
Teilkasko- versus Vollkaskoschutz: Was ist versichert?
Beide Versicherungen ersetzen Schäden am eigenen Auto. Doch Achtung: Es gibt erhebliche Unterschiede:
– Die Teilkaskoversicherung reguliert Schäden, die durch Sturm, Blitzschlag oder Hagel sowie Brand, Explosion, Diebstahl, Glasbruch, Marderbisse oder Zusammenstöße mit Haarwild entstanden sind. Je nach Tarif lässt sich die Leistung auf alle Tiere erweitern.
– Die Vollkaskoversicherung übernimmt darüber hinaus auch Schäden, die durch Vandalismus, Fahrerflucht oder einen (auch selbstverschuldeten) Unfall verursacht wurden.
– Die Höhe des Versicherungsbeitrags errechnet sich anhand verschiedener Merkmale: Neben dem Fahrzeugtyp und der Schadenfreiheitsklasse haben unter anderem der Wohnort des Fahrzeughalters (Regionalklasse) und die Höhe der
Selbstbeteiligung im Schadenfall Einfluss auf die zu zahlenden Beiträge.
Quelle: ots