Köln – Sehen und gesehen werden, muss in der dunklen Jahreszeit die Devise der Verkehrsteilnehmer lauten. „Gerade Radfahrer und Fußgänger verschluckt in den frühen Morgen- und Abendstunden leicht die Dämmerung. Sie sollten deshalb möglichst helle, am besten mit reflektierenden Materialien versehene Kleidung tragen, um von Autofahrern frühzeitig wahrgenommen zu werden“, sagt Hans-Ulrich Sander, Kraftfahrtexperte von TÜV Rheinland, und ergänzt: „Gute Dienste leisten Warnwesten, die es in jeder TÜV Rheinland-Prüfstelle gibt.“ Hier erhalten Eltern für ihre Kinder auch spezielle reflektierende Schutzkragen zum Überstülpen. Der Handel bietet außerdem Reflektoren in den verschiedensten Formen als Aufnäher oder Anstecker an. Für mehr Sicherheit sorgen auch Schuhe mit Reflexstreifen.
Schulterblick beim Abbiegen
Autofahrer sollten bereits vor dem Abbiegen in der Dunkelheit besonders auf Radfahrer und Fußgänger achten. Dabei den Seitenstreifen oder Bürgersteig sorgfältig beobachten. „Wichtig ist hier der Schulterblick. Nur so ist sichergestellt, dass sich keine Personen im toten Winkel befinden“, betont Sander. Fußgänger können darüber hinaus mit einer Taschenlampe auf sich aufmerksam machen. Dabei den Lichtkegel auf den Boden richten und keinesfalls den Autofahrer blenden.
Rückstrahler am Fahrrad vorgeschrieben
Radfahrer sollten sicherstellen, dass die Beleuchtungsanlage des Velos vorschriftsmäßig und intakt ist. „Zwar ist eine herkömmliche Dynamo-Anlage erlaubt, wesentlich mehr Sicherheit bietet jedoch ein Dauerlicht – besonders im Stand“, betont TÜV Rheinland-Fachmann Sander. Außerdem müssen am Fahrrad die vorgeschriebenen Reflektoren vorne (weiß), hinten (rot) sowie in den Pedalen und zwischen den Speichen (gelb) angebracht sein. Zudem leisten Schutzhelme mit reflektierenden Elementen gute Dienste.
Quelle: ots