Änderung bei der Steuer – Welche Kriterien künftig für die ETF-Wahl wichtig sind
Berlin – Anleger, die in kostengünstige Aktien-Indexfonds (ETFs) investieren wollen, haben die Qual der Wahl. Sie müssen sich für einen Index, einen Anbieter und schließlich für eine von mehreren ETF-Bauarten entscheiden. Bislang ist die Besteuerung ein wichtiges Kriterium für die Wahl des passenden ETFs. Doch das wird sich bald ändern. Denn 2018 tritt ein Gesetz in Kraft, das die Besteuerung von Investmentfonds einheitlicher gestaltet. Das gemeinnützige Verbraucherportal Finanztip hat analysiert, worauf es künftig bei der Wahl von ETFs ankommt.
ETFs liegen im Trend: 2015 steckten knapp 350 Milliarden Euro Anlegergeld in mehr als 1.000 Indexfonds, die über die Wertpapierbörse Xetra gehandelt wurden. Anleger, die kostengünstig in Indizes wie den Dax, den S&P 500 oder den Weltaktienindex MSCI World investieren wollen, haben gleich mehrere ETFs zur Auswahl. Wonach aber gehen, wenn es um die Wahl des passenden ETFs geht? Bislang war die Besteuerung von physischen ETFs eher ein Kaufhemmnis. „Viele Anleger bevorzugen eigentlich physische ETFs, weil diese die Original-Aktien des Index nachkaufen. Das brachte ihnen aber bislang einiges an Arbeit bei der Steuererklärung ein“, sagt Sara Zinnecker, Expertin für Geldanlage bei Finanztip. „Dieser Aspekt spielt für die Entscheidung bald keine Rolle mehr.“
Besteuerung gleicht sich ab 2018 an
Mit einer Neuerung beim Investmentsteuergesetz, die 2018 in Kraft tritt, gleicht der Gesetzgeber die Besteuerung von Investmentfonds an. „Wer in einen physischen ETF investiert hat, der im Ausland aufgelegt ist und Dividenden anspart, muss diese nicht länger händisch in der Steuererklärung angeben und die Unterlagen bis zum Verkauf aufbewahren“, erklärt Zinnecker. Denn künftig wird einfach eine pauschale Wertsteigerung versteuert. Sofern der Sparerfreibetrag von 801 Euro ausgeschöpft ist, wird die Steuer direkt einbehalten.
Auch bei sogenannten synthetischen ETFs zahlen Anleger künftig jährlich Abgeltungssteuer auf eine pauschale Wertsteigerung. Bislang fiel die Steuer erst Jahre später beim Verkauf an. „Die meisten Privatanleger dürften die Änderung aber nicht zu spüren bekommen“, sagt Zinnecker. „Denn die Abgeltungssteuer wird erst dann einbehalten, wenn der Freibetrag von 801 Euro an Kapitaleinkünften im Jahr ausgeschöpft ist.“ Ein synthetischer ETF lässt sich die Wertentwicklung des zugrundeliegenden Index von einer Bank über ein Tauschgeschäft zusichern. Die eigentlichen Index-Aktien besitzt er nicht.
Kriterien für die richtige ETF-Wahl
„Unsere wiederholte Auswertung von ETFs auf den MSCI World hat ergeben, dass weder die Wertentwicklung in einem Jahr noch die Kostenquote ein verlässliches Auswahlkriterium sind. ETFs mit höheren Gesamtkosten erzielten über fünf Jahre nicht unbedingt schlechtere Renditen als vermeintlich günstigere Fonds“, sagt Zinnecker. Abseits von Wertentwicklung, Kosten und Steuer gibt es andere Kriterien, die Anlegern zum passenden ETF verhelfen. „Wer sich schlicht wohler fühlt, wenn er weiß, dass er die original Index-Aktien besitzt, sollte zu einem physischen ETF greifen“, sagt Finanztip-Expertin Zinnecker. „Anleger können aber auch ganz einfach schauen, welche ETFs die eigene Online-Bank oder der Broker günstig anbietet.“ Wer auf Auszahlungen angewiesen ist, wählt lieber einen ETF, der Dividenden ausschüttet. Wem es wichtig ist, Vermögen aufzubauen, wählt einen Indexfonds, der Dividenden anspart. Was ETFs auf den Weltaktienindex MSCI World angeht, empfiehlt Finanztip auf der Website aktuell sieben Indexfonds unterschiedlicher Bauart.
Quelle: Finanztip Verbraucherinformation gemeinnützige GmbH