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AfD fordert Rahmensetzung für europäische Sozialhilfe

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Berlin – Die Alternative für Deutschland (AfD) übt scharfe Kritik an den Empfehlungen der EU-Kommission zur Ausweitung der Hartz-IV-Leistungen auf nicht Arbeitssuchende ausländische EU-Bürger. „Brüssel hat keine Befugnis, über den Bezug deutscher Sozialleistungen zu entscheiden“, erklärt Bernd Lucke, Sprecher der AfD. „Wenn sie dies jetzt nicht mehr akzeptiert, wäre dies ein inakzeptabler Paradigmenwechsel. Lucke warnte vor der schleichenden Bildung eines europäischen Überstaates.

Die Alternative für Deutschland (AfD) möchte klare Grenzen beim Thema "EU-Sozialhilfe" gesetzt sehen.
Die Alternative für Deutschland (AfD) möchte klare Grenzen beim Thema „EU-Sozialhilfe“ gesetzt sehen.

Lucke wies darauf hin, dass Sozialleistungen wie Arbeitslosen- oder Rentenversicherung nur gewährt werden, wenn die Empfänger zuvor auch Sozialversicherungsbeiträge abgeführt haben. „Entsprechend sollten steuerfinanzierte Leistungen wie Hartz IV auch nur dann gewährt werden, wenn der Empfänger oder seine Eltern zuvor in Deutschland Steuern oder zumindest Sozialversicherungsbeiträge gezahlt haben,“ sagte Lucke. „Deutschland braucht Zuwanderung, aber die Zuwanderer müssen in der Lage sein, ihren Lebensunterhalt in Deutschland durch redliche Arbeit zu finanzieren.“ EU-Ausländer, die in Deutschland nicht arbeiten wollten, dürften keinen Anspruch auf staatliche Unterstützung geltend machen können und müssten ihr Aufenthaltsrecht verlieren, wenn sie für ihren Lebensunterhalt nicht selbst aufkommen könnten. Dies sollte auch den „Sozialromantikern“ in der SPD, bei den Grünen und bei der Linken klar sein.

In dem aktuellen Verfahren hatte der europäische Gerichtshof (EuGH) die EU-Kommission um eine Stellungnahme zu einem vorher in Leipzig verhandelten Prozess aufgefordert. Dabei geht es nach einem Bericht der Süddeutschen Zeitung um eine 24-jährige Rumänin und ihren Sohn. Die Frau erhielt Kindergeld sowie Unterhaltsvorschuss vom Jugendamt. Sie beantragte zusätzlich Hartz-IV-Leistungen, was das Jobcenter ablehnte. Dagegen klagte die Frau. Das Sozialgericht Leipzig hatte den Fall im Juni vergangenen Jahres dem EuGH zur Klärung vorgelegt.

Lucke kritisierte die Bundesregierung dafür, dass sie ihre Sozial- und Zuwanderungspolitik von Gerichtsurteilen treiben lasse, statt selbst gesetzgeberisch klare Rahmenbedingungen zu schaffen. „Sozialpolitik ist eine nationale Kompetenz in der Hand des Deutschen Bundestages“, sagte Lucke, „Die Arbeitnehmerfreizügigkeit als Grundpfeiler des gemeinsamen europäischen Binnenmarktes muss erhalten bleiben – aber dieser beinhaltet nicht einen Anspruch auf die Sozialleistungen des Aufenthaltslandes für Personen, die gar keine Arbeit suchen.“

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