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Ahrtal: Spenden und Helfen muss im Katastrophenfall erleichtert werden

Deutscher Fundraising Verband unterstützt Initiative aus dem Ahrtal

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Die Herausforderungen nach der Flut im Ahrtal im Juli 2021 verdeutlichen ein bundesweites Problem. Das deutsche Spendenrecht ist im Katastrophenfall unklar und führt zu Verunsicherung bei Hilfsorganisationen und Frustration bei Spenderinnen und Spendern und Betroffenen. Diese Unklarheit bestand schon bei den Hochwassern an Oder und Elbe. Auch bei neuen Krisen und Katastrophen wie in der Türkei und Syrien zeigen viele Rückfragen von Medienvertreterinnen und -vertretern und von Initiativen, dass wegen der negativen Erfahrungen eine abnehmende Spendenbereitschaft zu befürchten ist.

Da „Not- und Katastrophenhilfe“ gesetzlich nicht vorgesehen ist, müssen in Folge einer Katastrophe immer alle 16 Bundesländer aufwändig aufs Neue zusammenkommen und gemeinsam mit dem Bund über Sonderregelungen entscheiden, um eine flexible Hilfe und Spenden aus der Zivilbevölkerung rechtlich überhaupt zu ermöglichen.

„Die Bundesregierung und speziell Christian Lindner sollten jetzt ihre überfälligen Hausaufgaben erledigen: Wir brauchen eine bundeseinheitliche Regelung, um zivile Hilfe und Spendenfluss im Katastrophenfall zu vereinfachen. Wir erwarten konkrete Schritte der Ampelregierung zu einer Modernisierung des Gemeinnützigkeitsrechts, wie im Koalitionsvertrag vereinbart“ sagt Martin Georgi, Vorsitzender des Deutschen Fundraising Verbands.

„Geld muss schneller fließen als die Flut“ – die Initiative #momahr aus dem Ahrtal fordert eine Reform des Spendenrechts.

Offener Brief an Bundesfinanzminister Lindner: Im Rahmen der bundesweiten „museum of modern ahrts“ Kampagne verlangen bekannte Flut-Betroffene und -Helferinnen und Helfer per Video eine Reform des Spendenrechts, um den Umgang mit gegenwärtigen und kommenden Katastrophen zu verbessern.

Koalitionsvertrag verspricht Reform des Gemeinnützigkeitsrechts: Die „AO – Abgabenordnung“, die den steuerlichen Rahmen für die gemeinnützige Arbeit in Deutschland festlegt, führt „Katastrophenhilfe“ auch heute noch nicht als gemeinnützigen Zweck auf, trotz der vielfach geäußerten Kritik am Umgang mit den Flutspenden 2021.

Das Versprechen einer Reform der Abgabenordnung und der damit einhergehenden Rechtssicherheit für Vereine wurde zwar durch die Ampelregierung im Koalitionsvertrag festgehalten, von konkreten Maßnahmen ist bisher jedoch nichts zu sehen. Für die Betroffenen im Ahrtal ist das unverständlich. Immer komplexere Not- und Katastrophenfälle wie der Krieg in der Ukraine und die Erdbeben in der Türkei und Syrien erfordern eine hohe Spendenbereitschaft. Hierfür sind klare rechtliche Regelungen und Kommunikationsmöglichkeiten für die Organisationen unverzichtbar.

Über den Deutschen Fundraising Verband e.V.

Seit seiner Gründung im Jahr 1993 steht der Deutsche Fundraising Verband e.V. für eine starke Kultur des Gebens in Deutschland. Er versammelt haupt- und ehrenamtliche Fundraiserinnen und Fundraiser, Spendenorganisationen, Fundraising-Dienstleister sowie Vertreterinnen und Vertreter aus Wissenschaft und Forschung in Deutschland. Mit rund 1.500 Mitgliedern ist er europaweit der zweitgrößte Fachverband seiner Art und fördert die Professionalisierung des Berufszweiges und die Umsetzung ethischer Prinzipien in der Branche.

Quelle: Deutscher Fundraising Verband e.V.

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