Augsburg. Im Sommer 2015 gründete der anerkannte Volksökonom, Prof. Bernd Lucke, die Partei „Allianz für Fortschritt und Aufbruch“ – kurz: ALFA im hessischen Kassel mit einer handvoller Vertrauter, nachdem er die Alternative für Deutschland (AfD) verlassen hat. Wenige Tage bereits später entfachte dann ein hitziger Namensstreit mit der „Aktion Lebensrecht für alle“ – kurz: ALfa.
ALFA hatte schlechte Berater bei der Namenswahl
Der gemeinnützige Verein beschwerte sich über das ähnlich lautende Akronym und startete eine einstweilige Verfügung beim Landgericht in Augsburg, um Bernd Lucke die Nutzung der gemeinsamen Abkürzung zu verbieten. Der Verein befürchtete mit der Politik der AfD in Verbindung gebracht zu werden, weil der Name Bernd Lucke im letzten Sommer noch stark mit der rechts-konservativen Partei im Kontext stand. Die Allianz für Fortschritt und Aufbruch verteidigte sich juristisch und das Oberlandesgericht München hob die Einstweilige Verfügung auf und gab den Hauptstreit zurück ans Landgericht Augsburg.
Am heutigen 29. April 2016 wurde dann das Urteil in dem bis dahin schriftlichen Verfahren verkündet. Gegen Bernd Luckes ALFA. Der Rechtsbeistand der Partei will nun nach aktueller Stellungsnahme von ALFA Juristin, Margot Rheinheimer-Bradtke, erst einmal auf das schriftliche Urteil warten und erwägt bisher noch Einspruch gegen das erstinstanzliche Urteil zu legen. Die Partei ist nach wie vor noch optimistisch, den Rechtsstreit zu gewinnen. Sollte diese optimistische Einschätzung sich nicht bestätigen, dann hätte es massive Auswirkungen – auch finanzieller Natur – für die noch junge liberal-konservative Bürgerpartei: Alle Drucksachen – Internetseiten und sonstige Werbematerialien müssten neu hergestellt werden. Für eine Partei, die noch sehr leere Kassen hat, wäre das eine sehr harte Entscheidung.