Aktuelle MeldungenPolitik

Austauschverbotsliste für Arzneimittel

ARKM.marketing
     

Berlin – Für viele chronisch kranke Patienten, die auf ganz bestimmte Arzneimittel eingestellt und angewiesen sind, muss pharmazeutischer Sachverstand nicht nur in der Apotheke, sondern auch im Gemeinsamen Bundesausschuss (GBA) gehört werden. Bei der voraussichtlich vom GBA zu erstellenden Austauschverbotsliste müssen die Apotheker angemessen in die Entscheidungsfindung einbezogen werden.

Quellenangabe: "obs/ABDA Bundesvgg. Dt. Apothekerverbände"
Quellenangabe: „obs/ABDA Bundesvgg. Dt. Apothekerverbände“

„Die Apotheker haben das Wissen und die praktischen Erfahrungen im Umgang mit Arzneimitteln“, sagt Fritz Becker, Vorsitzender des Deutschen Apothekerverbandes (DAV). „Nicht alle Arzneimittel dürfen aus bloßen Kostengründen gegen wirkstoffgleiche Medikamente ausgetauscht werden. Die Arzneimitteltherapiesicherheit muss für die Patienten im Vordergrund stehen. Die chronisch kranken Patienten haben ein Recht darauf, von unserer Fachkompetenz zu profitieren. Wir kämpfen deshalb dafür, dass die Apotheker bei der Erstellung der Austauschverbotsliste mitentscheiden können.“ Der Gesetzgeber müsse nun ein angemessenes Procedere dafür vorschlagen, so Becker.

Im Rahmen des im Bundestag beschlossenen 14. SGB-V-Änderungsgesetzes soll der GBA künftig eine Austauschverbotsliste aufstellen. Die von der Liste erfassten Arzneimittel dürfen nicht mehr zugunsten anderer Arzneimittel, wie z.B. preiswertere Rabattarzneimittel, ausgetauscht werden. Diese politische Entscheidung wurde getroffen, obwohl sich der DAV und der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Spitzenverband) im Januar 2014 im Rahmen eines Schiedsstellenverfahrens zum Rahmenvertrag nach § 129 SGB V auf die Erstellung einer solchen Liste geeinigt hatten. Die Wirkstoffe Ciclosporin (Immunsuppressivum) und Phenytoin (Antiepileptikum) bilden demnach ab 1. April 2014 die ersten beiden Positionen auf der Liste. Mit gutachterlicher Hilfe und anhand von gemeinsam festgelegten Kriterien wollte die Schiedsstelle nun systematisch und zeitnah die Aufnahme weiterer Wirkstoffe prüfen. Basis dafür waren die 20 aus Apothekersicht benannten Wirkstoffe, die der DAV den Krankenkassen bereits im Frühjahr 2013 vorlegt hatte.

Quelle: ots

ARKM.marketing
 

Zeige mehr
Schaltfläche "Zurück zum Anfang"