Biokraftstoffe: EU-Mitgliedstaaten befürworten faulen Kompromiss
Berlin – Der Bundesverband der deutschen Bioethanolwirtschaft (BDBe) teilt mit, dass sich die EU-Mitgliedstaaten dem Vernehmen nach am 28. Mai 2014 auf einen Kompromissvorschlag der griechischen Ratspräsidentschaft zur künftigen EU-Biokraftstoffpolitik verständigt haben. Damit wurde aus Sicht der deutschen Bioethanolwirtschaft eine unbrauchbare Vorentscheidung für die am 13. Juni geplante Beratung des EU-Rates für Energie getroffen.
Bereits im Dezember 2013 war ein Kompromissvorschlag zur künftigen EU-Biokraftstoffpolitik im EU-Ministerrat gescheitert. Wesentliche Gründe für die Ablehnung waren damals die vorgesehene doppelte Anrechnung von Biokraftstoffen aus Abfällen und Reststoffen auf den Mindestanteil von 10% erneuerbarer Energien im Verkehr und die von der EU-Kommission vorgeschlagene Berichterstattung über Effekte sogenannter indirekter Landnutzungsänderungen durch die Produktion von Biokraftstoffen. Der BDBe hatte das Scheitern dieses untauglichen Kompromissvorschlags begrüßt, denn die Doppeltanrechnung hätte den Klimaschutz halbiert und die Autofahrer mit steigenden Kosten belastet.
Der BDBe forderte darüber hinaus, dass ein neuer Kompromissvorschlag eine Chance zur spezifischen Unterstützung besonders förderungswürdiger Biokraftstoffe wie beispielsweise Bioethanol aus Stroh bieten müsste.
Das Beratungsergebnis vom 28.05.2014 in Brüssel weist jedoch weiterhin eine ungenügende Förderung der Biokraftstoffe der zweiten Generation aus: 0,5% Anteil Biokraftstoffe aus Abfall und Reststoffen – optional für die EU-Mitgliedstaaten – und weiterhin eine doppelte Anrechnung auf den Mindestanteil von 10% erneuerbarer Energien im Verkehr. Der BDBe hält einen Mindestanteil von 1% – verpflichtend für alle EU-Mitgliedstaaten – für notwendig, um innovative sowie derzeit noch kostenträchtige Technologien zu fördern und spricht sich weiterhin gegen einen Bilanzierungstrick mit doppelter Anrechnung aus, der dem Klimaschutz nicht nützt.
Der BDBe bedauert, dass auch in dieser nun bekannt gewordenen Vorentscheidung eine Berichterstattung über Effekte indirekter Landnutzungsänderungen durch Biokraftstoffherstellung nicht verhindert wurde, denn es besteht weder für eine Berichterstattung noch für eine gesetzliche Regelung eine ausreichend abgesicherte wissenschaftliche Basis. Die im November 2013 veröffentlichte Studie „Biokraftstoffe in der EU und indirekte Landnutzungsänderungen“ hat die Mängel der noch sehr jungen Grundlagenforschung aufgezeigt. Offenbar verlässt sich auch die EU-Kommission inzwischen nicht mehr auf die vorliegenden Modellstudien, denn sie hat einen neuen Forschungsauftrag für die Modellierung der zu untersuchenden Effekte erteilt. Mit den ersten Ergebnissen aus diesem „Globiom“-Modell wird erst im Frühjahr 2015 gerechnet.
Dietrich Klein, Geschäftsführer des BDBe, erklärt hierzu: „Die EU-Ministerräte für Energie um Umwelt sollten die sinnlose Berichterstattung über indirekte Landnutzungsänderungen ablehnen und die EU-Kommission verpflichten, eine gesetzliche Methodik zur Ermittlung der Effekte indirekter Landnutzungsänderungen in Drittstaaten vorzulegen. Bei europäischen Biokraftstoffen aus heimischen Rohstoffen sind solche Landnutzungsänderungen wie Waldrodungen nicht nur ausgeschlossen, sondern auch gesetzlich verboten. Ferner sollte der Kompromissvorschlag eine Perspektive für die Zeit nach 2020 enthalten, die bisher völlig vernachlässigt wird. Schließlich ist der Verkehr in der Europäischen Union für 25% der klimaschädlichen Emissionen verantwortlich. Während in anderen Bereichen wie beispielsweise Industrie der CO2-Ausstoß gesunken ist, sind die Emissionen des Verkehrs durch weiter wachsendes Aufkommen seit 1990 um 19% gestiegen.“
Quelle: ots