„Das Versagen vieler öffentlich-rechtlicher Medien bei der Berichterstattung über Migrantenkriminalität muss auch in Bayern zum Anlass genommen werden, eine Bestandsaufnahme durchzuführen“, so ALFA-Landesvorsitzende Dr. Brigitte Stöhr. „Die öffentlich-rechtlichen Sender operieren nämlich nicht im rechtsfreien Raum, sondern unterliegen einer Rechtsaufsicht, die in Bayern das Kultusministerium auszuüben hat.“
Das sei auch richtig und notwendig, führte Dr. Stöhr aus, da die Sender sich quotenunabhängig durch staatlich garantierte Zwangsgebühren aller Bürger finanzierten. Privatwirtschaftlich organisierte Medien müssten hingegen darauf achten, dass sie Leser und Zuschauer finden. „Sonst brechen ja die Einnahmen weg, und damit orientiert sich die Berichterstattung automatisch an der Zielgruppe“.
„Staatsferne ja – Bürgerferne nein“, so stellt sich Dr. Stöhr öffentlich-rechtlichen Rundfunk vor. Gemäß bayerischem Rundfunkgesetz sei der BR dazu verpflichtet, „die verschiedenen Auffassungen ausgewogen und angemessen zu berücksichtigen.“ Die von Demoskopen regelmäßig erhobenen Mehrheitsmeinungen der Bevölkerung müssten daher einen breiten Raum bekommen und dürften nicht als „sonderbar“ oder gar „verwerflich“ dargestellt werden.
„Wenn das im BR präsentierte Meinungsbild von der Realität in der Bevölkerung stark abweicht, dann ist Kultusminister Spänle im Rahmen seiner Aufsichtspflicht zum Eingreifen verpflichtet“, meint Brigitte Stöhr.
Sprachregelungen sind Denkregelungen
Konkret spricht sich ALFA in Bayern unter anderem gegen die 2014 erlassene interne Broschüre für „faire Sprache“ aus. „Jeder im Pressegeschäft weiß, wozu sogenannte Sprachregelungen da sind. Sie sollen die Gedanken des Hörers oder Lesers beeinflussen“, führt Stephan Schmidt, im Landesvorstand für Pressearbeit zuständig, aus. „Auch wenn die Broschüre offiziell als ‚Orientierungshilfe‘ verkauft wird, so entfaltet sie eine Bindungswirkung für die Redakteure.“
Der BR habe jedoch keinen Erziehungsauftrag, sondern einen Informationsauftrag, so Schmidt weiter. Dazu müsse er die Nutzer so ansprechen, dass auch einfache Leute ein vollständiges Bild der Geschehnisse bekommen. „Die taz oder das ‚Neue Deutschland‘ können schreiben was und wie sie wollen, das interessiert uns als ALFA nicht“, sagt Schmidt abschließend, „aber die zwangsfinanzierten Gebührensender müssen ihrem gesetzlichen Auftrag der Ausgewogenheit und der angemessenen Berücksichtigung der Mehrheitsmeinung nachkommen“.
Quelle: ALFA Bayern