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Haus & Grund Hessen: Verbindliche Grundsteuer-Hebesätze für Kommunen

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Wiesbaden/Frankfurt – „Die Kommunen müssen per Verordnung verpflichtet werden, die vom Land ermittelten Hebesätze für eine aufkommensneutrale Grundsteuer anzuwenden.“ Das fordert Younes Frank Ehrhardt, Geschäftsführer von Haus & Grund Hessen. Finanzminister Michael Boddenberg hatte bei der Beratung der Grundsteuer-Neuregelung im hessischen Landtag an die 423 Kommunen appelliert, die Änderungen nicht zur Sanierung ihrer Kassen zu nutzen. Vielmehr sollten sie die Liste anwenden, die für jede einzelne Kommune den Hebesatz definiert, mit dem ihre Grundsteuer aufkommensneutral bleibt. Ehrhardt: „Ein Appell ist gut, eine Vorschrift ist besser.“

„Die Kosten für Wohnen sind enorm gestiegen – allein schon wegen der aktuell schier explodierenden Energiepreise“, sagt der Geschäftsführer des Landesverbands Hessischer Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer. „Verbindliche Hebesätze können ein Beitrag zu einer Art Nebenkostenbremse leisten, denn die Grundsteuer kann auf die Mieter umgelegt werden.“ Die Liste der Hebesätze müsse für bindend erklärt werden, wenn die von Boddenberg zitierte parteiübergreifende Einigkeit tatsächlich vorhanden sei, mit der Neuordnung der Grundsteuer keine zusätzlichen Erträge für die Kommunen zu schaffen.

Ehrhardt widerspricht dem Finanzminister, die Anwendung der ermittelten Hebesätze liege im Ermessen der kommunalen Selbstbestimmung. „Welche Höchstsätze nicht überschritten werden dürfen, bleibt einer landesrechtlichen Regelung vorbehalten“, zitiert er §26 des Grundsteuergesetzes und betont: „Auf dieser gesetzlichen Grundlage und mit der in Deutschland bislang einzigartigen Liste hat das Land Hessen ein wirkungsvolles Instrument in der Hand, über eine Verordnung vor allem einkommensschwache Haushalte vor weiter steigenden Belastungen zu schützen.“

Quelle: Landesverband der Hessischen Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer e.V.

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