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„Ja, aber…“ – Arbeitgeber zum Betriebsrentenstärkungsgesetz

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Noch ist es zwar ein geringes Problem, aber für die kommenden Jahre wird eine deutlich wachsende Altersarmut prognostiziert. Dadurch wird deutlich, dass die gesetzliche Rente meist nicht ausreicht, private und betriebliche Vorsorge sind ein Muss. Zur Stärkung der Betriebsrente hat daher die Bundesregierung das Betriebsrentenstärkungsgesetz auf den Weg gebracht. Es soll die betriebliche Altersversorgung vor allem bei den Geringverdienern und in den kleinen und mittleren Unternehmen stärken. Trotz guter Ansätze: Die Arbeitgeber sind noch nicht vollständig überzeugt. Eine von der Longial GmbH unterstütze Umfrage zeigt deutlich: Es herrscht noch Verbesserungsbedarf.

Für die Unternehmer, die an der 18. Handelsblatt-Jahrestagung „bAV 2017“ vom 27. bis 29. März 2017 in Berlin teilnahmen, steht fest: Das Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) schafft gute Anreize, um dem Hauptziel des Gesetzes – die Verbreitung in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) und bei Geringverdienern – näher zu kommen. Doch viele äußern auch Nachbesserungsbedarf: So haben zwei Drittel der Befragten Zweifel, ob das Sozialpartnermodell tatsächlich eine Verbreitung bewirken wird. Auch über die Anpassung des Rechnungszinses sind sich die Umfrageteilnehmer uneins. Doch in einem sind sie sich einig: Der deutliche Gewinner des BRSG ist der Pensionsfonds.

Quelle: HARTZKOM/Longial GmbH

Wünsche an die Politik

Für die noch anstehenden Beratungen zum Gesetz im Bundestag äußert die Mehrheit der Unternehmer vor allem beim Sozialpartnermodell Verbesserungswünsche wie die Abschaffung der Tarifexklusivität des Sozialpartnermodells und die Abkehr vom Garantieverbot. Lediglich 15 Prozent sind mit dem Sozialpartnermodell vollumfänglich zufrieden.

Verbreitung bei KMU durch die Sozialpartner?

Nur ein Drittel sieht in dem Sozialpartnermodell das Mittel, um die Verbreitung der betrieblichen Altersversorgung (bAV) in KMU anzukurbeln. Die große Mehrheit der befragten Unternehmen sind der Ansicht, dass den Tarifvertragsparteien schlicht und ergreifend der Zugang zur KMU fehlt (42 Prozent) beziehungsweise die KMU weiterhin die versicherungsförmigen Durchführungswege nutzen werden (25 Prozent). Auf die Frage, ob die Ausweitung des § 3 Nr. 63 Einkommenssteuergesetz (EStG), das heißt eine Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze auf acht Prozent, eine Verbreitung bei KMU und Geringverdienern erreicht, antwortet die Mehrheit mit Nein. „Fast die Hälfte der Befragten glauben, dass von der Ausweitung lediglich die Besserverdiener profitieren“, ergänzt Michael Hoppstädter, Geschäftsführer der Longial GmbH.

Schrittweise Anpassung des Rechnungszinses

Die Anpassung des Rechnungszinses für die steuerliche Bewertung von Pensionsverpflichtungen in der Niedrigzinsphase bestimmt seit längerem die Diskussion. „Auch wenn der Weg zum Ziel durchaus diskutiert wird, eines wird aus der Befragung überdeutlich – der steuerliche Rechnungszins muss angepasst werden“, so der Longial Geschäftsführer. Eine knappe Mehrheit der Arbeitgeber fordert eine schrittweise Umstellung auf den HGB-Zins, um den Steuerausfall beispielsweise auf einen Zeitraum von 15 Jahren zu verteilen. Immerhin 30 Prozent plädieren für eine sofortige Umstellung auf den HGB-Zins.

Pensionsfonds als Gewinner des BRSG

Als Gewinner des BRSG sehen die Arbeitgeber den Pensionsfonds: 42 Prozent der Befragten sind der Ansicht, dass er die neuen Zielrenten am besten abbilden kann. „Die heute im Pensionsfonds vorhandenen Möglichkeiten zum Aufbau von nicht-versicherungsförmigen Versorgungsleistungen, sind schon sehr nah an dem Modell der Zielrente wie es das BRSG künftig vorsieht. Und wenn dazu noch reine Beitragszusagen möglich sind, kann der Pensionsfonds seine Vorteile vollständig ausspielen“, kommentiert Michael Hoppstädter. Positiv wird auch bewertet, dass der Pensionsfonds im Gegensatz zu den anderen Durchführungswegen nicht überreguliert ist und er die Renditechancen der Kapitalmärkte nutzen kann. Dem stehen 30 Prozent der Arbeitgeber entgegen, nach deren Meinung alle Durchführungswege gleichermaßen profitieren werden.

Ja, aber…

Für den Longial Geschäftsführer ist klar: „Die Mehrheit der Arbeitgeber begrüßt die Bemühungen der Bundesregierung, die Anreize für die bAV mit dem BRSG zu erhöhen. Doch zugleich fordert auch eine Mehrheit vor allem am Sozialpartnermodell eine Abkehr von zu strengen Vorgaben hinsichtlich Tarifexklusivität und Garantieverbot. Es wäre zu begrüßen, wenn diese Anregungen im weiteren Gesetzgebungsverfahren noch berücksichtigt würden – schließlich sind es die Unternehmen, welche die Neuerungen umsetzen werden.“

Quelle: HARTZKOM/Longial GmbH

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