Urteil des Europäischen Gerichtshofs zu subsidiär Schutzberechtigten zeigt den Weg auf
Brüssel – „Ich begrüße es und halte es für richtungsweisend, dass der Europäische Gerichtshof die Wohnsitzauflage unter bestimmten Bedingungen für rechtmäßig erachtet“, so Bernd Kölmel, stellvertretender ALFA-Vorsitzender und Europaabgeordneter, zu der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 01. März 2016. Das betreffende Urteil bezieht sich auf so genannt subsidiär Schutzberechtigte, also auf Menschen, welche weder Flüchtlinge noch Asylberechtigte sind, aber dennoch in ihrem Land bedroht werden.
„Allerdings muss die Wohnsitzauflage für alle Asylbewerber und weitere Personengruppen gelten, die nach Deutschland gekommen sind. Nur so können auf Dauer soziale Brennpunkte vermieden werden. Zudem ist ausschließlich mit einer solchen Wohnsitzauflage eine gerechte Lastenverteilung zwischen den Ländern und Kommunen möglich“, führt Kölmel weiter aus.
Schließlich müsse auch an die anstehenden, riesigen Integrationsaufgaben für anerkannte Asylbewerber gedacht werden. „Nur wenn neu Hinzugezogene über längere Zeit den gleichen, ständigen Wohnsitz haben, kann eine Integration wirklich gelingen. Dazu gehören das Lernen der deutschen Sprache, die Verinnerlichung von Regeln und Werten des Gastlandes sowie eine erfolgreiche Eingliederung in den Arbeitsmarkt“, hält Kölmel abschließend fest.
[infobox style=’regular‘ static=’1′] Bernd Kölmel MdEP, Stellvertretender Bundesvorsitzender ALFA, Landesvorsitzender Baden-Württemberg ALFA Haushaltspolitischer Sprecher der EKR-Fraktion [/infobox]
Quelle: Fraktion der Europäischen Konservativen und Reformer