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Werbe-Kahlschlag im ARD-Hörfunk führt zu Marktmonopol

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Frankfurt am Main – Die Arbeitsgemeinschaft der ARD-Werbegesellschaften weist die heute vom VPRT, Verband Privater Rundfunk und Telemedien, im Rahmen seiner Mitgliederversammlung erhobenen Forderungen nach einem weitgehenden Werbeverbot im ARD-Hörfunk entschieden zurück. „Auf der einen Seite die völlige Deregulierung für die privaten Rundfunkanbieter zu fordern und wenige Sätze weiter den ARD-Hörfunk massivsten Vermarktungseinschränkungen unterwerfen wollen – das passt schlecht zusammen“, erklärt Bernhard Cromm, Vorsitzender der ARD-Werbung. Auch dann nicht, wenn man die im Bereich der Werbezeitenvermarktung klar als Sonderfall positionierte Vierländeranstalt NDR als ‚Modell‘ einzupreisen versucht.“ Die Minimalkonstruktion der 60 Minuten im NDR wurde in den achtziger Jahren gegen massiven Widerstand der Verleger eingeführt, mit dem Ergebnis, dass man den regionalen mittelständischen Unternehmen in der NDR Media-Vermarktungsregion der Länder Niedersachen, Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern und Hamburg weitgehend die Möglichkeit entzogen hat, im öffentlich-rechtlichen Hörfunk zu werben. „Diesen ordnungspolitischen Eingriff in die Werbefreiheit vom VPRT als nationales Vorbild in eine durchschaubare medienpolitische Debatte einzuführen und sich dabei gleichzeitig als Lordsiegelbewahrer der freien Märkte zu feiern, ist so heuchlerisch wie absurd.“

Quellenangabe: "obs/ARD-Werbung"
Quellenangabe: „obs/ARD-Werbung“

Dass der VPRT im Radiowerbemarkt von Wettbewerbsverzerrungen spreche, so Cromm, offenbare eine artistische Logik im Marktverständnis. Sei es doch gerade die Realisierung des geforderten Werbekahlschlags im ARD-Hörfunk, die auf Vermarkterseite ein Quasi-Monopol der RMS zur Folge haben werde. Mit allen weitreichenden Folgen für den Markt und die intermediale Position von Radio im Wettbewerb. Cromm: „Nachdem sich EU und die Bundesregierung jahrelang für eine Öffnung regulierter Märkte einsetzen, wäre die verordnete Monopolisierung einer Wirtschaftsgattung ein beispielloser Akt in der deutschen Wirtschaft“. Vor einem solchen Bedrohungsszenario hat bereits die OWM (Organisation der Werbungtreibenden im Markenverband) im Interesse der Wirtschaft wiederholt gewarnt.

Bemerkenswert ist in diesem Zusammenhang die Haltung der österreichischen Bundesregierung, die dem ORF in der Vermarktung seiner Inhalte im der Online-Abrufplattform TVthek deutlich mehr Spielräume einräumt als dies hierzulande der Fall ist. „Ein weniger dogmatischer Blick auf die Refinanzierungs-Ressourcen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks täte auch der aktuellen Diskussion hierzulande gut.

Quelle: ots

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