Wolfgang Steiger: Aufzeichnungspflichten über 1.900 Euro Monatslohn streichen – Mittelständler, Unternehmensgründer und Vereine entlasten
Berlin – Der Wirtschaftsrat der CDU e.V. fordert die Spitzen der Großen Koalition vor ihrer Koalitionsrunde am Sonntag auf, die Aufzeichnungspflichten für den Mindestlohn zu korrigieren. „Bei vielen Unternehmen sorgen die aufwändigen Dokumentationspflichten für hohe Bürokratielasten und Unsicherheit. Zudem sind diese völlig überzogen mit bis zu einer halben Million Euro Bußgeld bewährt. Der Normenkontrollrat hat durch das Mindestlohngesetz den Unternehmen zusätzliche Bürokratiekosten in Höhe von zehn Milliarden Euro errechnet. Politik muss sich auch einmal korrigieren, wenn sie auf einem Irrweg ist. Herr Gabriel könnte hier seine immer wieder betonte neue Wirtschaftsnähe beweisen und sich gegen die unternehmerfeindliche Kontrollwut von Frau Nahles durchsetzen. An einer Entlastung von kleinen und mittelständischen Betrieben, Gründern und Vereinen kommt die Bundesregierung nicht vorbei“, forderte Wolfgang Steiger, Generalsekretär des Wirtschaftsrates.
Wolfgang Steiger: „Gerade geringfügige Beschäftigungsverhältnisse, Start-up-Unternehmen, Mittelständler und Vereine brauchen Entfaltungsmöglichkeiten statt Mindestlohn-Bürokratie! Abzuschaffen ist zudem die Aufzeichnungspflicht ab einem Monatslohn von 1.900 Euro: Wer diese Summe verdient, erhält sowieso bei einer 40-Stunden-Woche einen Stundenlohn oberhalb von 8,50 Euro.“