Wenn der Erfolg vor Gericht von einer Aussage abhängt
Peter F. war verzweifelt: Seine Ex-Freundin bezichtigte ihn offen der Unterschlagung von Eigentum und bedrohlicher Stalking-Attacken. Obwohl keine eindeutigen Beweise gegen ihn ermittelt werden konnten, blieben die Vorwürfe für den jungen Familienvater nicht ohne Folgen: Ein Anschlag auf den eigenen guten Ruf kann komplette Lebensentwürfe in Frage stellen. Wie Peter F. geht es nicht wenigen in Deutschland: Sie suchen händeringend nach Zeugen, um vor Gericht ihr gutes Recht zu erlangen. Ob im privaten oder im gewerblichen Umfeld – für viele bietet der Einsatz einer auf Zeugensuche spezialisierten Detektei den einzigen Ausweg.
Knapp 3,8 Millionen erstinstanzliche Urteile wurden in Deutschland 2012 gesprochen – in den meisten werden Zeugen benannt, um die Argumentation der Betroffenen zu stützen. Handelt es sich um einen strafrechtlichen Tatbestand, ermittelt in der Regel die Polizei alle Anhaltspunkte, einschließlich wichtiger Zeugen. Im Zivilrecht ist dies anders: „Eine unserer Mandantinnen erhielt von heute auf morgen die Kündigung ihrer Wohnung, in die sie viel Geld investiert hatte. Angeblich hatte sie den Hausfrieden nachhaltig gestört – dabei waren sie und der Vermieter die einzigen Parteien im Haus“, berichtet Marcus Lentz, Geschäftsführer einer bundesweit operierenden Privat- und Wirtschaftsdetektei mit rund 20 Jahren Erfahrung im Ermittlungsgeschäft. Der Kündigung waren zahlreiche Anschläge auf die Mieterin vorausgegangen: Über Nacht waren Gegenstände von der Terrasse verschwunden, das Auto auf dem Hof zerkratzt, am Ende lag ihre Katze tot vor der Tür. „Wie unsere Ermittlungen ergaben, wollte der Hauseigentümer die Mieterin zum Auszug bewegen, um das Haus teurer an einen Interessenten verkaufen zu können. Wir konnten glaubwürdige Zeugen dafür ausfindig machen, mit denen unsere Mandantin schließlich vor Gericht obsiegte“, erinnert sich Lentz.
Arbeitgeber in Beweisnot
Auch im gewerblichen Bereich sind oft Augenzeugen gefragt: Sabotage, Diebstahl, Unterschlagung, Betrug oder Verstöße gegen das Wettbewerbsverbot machen dem deutschen Mittelstand zu schaffen – und nicht selten sitzen die Täter im eigenen Unternehmen. „Die Zahl der Wirtschaftsdelikte ist erschreckend hoch: Allein im Jahr 2013 gab es 72.000 registrierte Fälle mit einem geschätzten Gesamtschaden von ca. 3,82 Milliarden Euro“, rechnet der Geschäftsführer der Detektei Lentz vor. Zu diesem enormen Schaden kommt der Imageverlust, wenn öffentlich wird, dass es im Unternehmen zu Unregelmäßigkeiten kommt. „Wenn sich ehrliche Mitarbeiter nicht selbst als Zeugen zur Verfügung stellen und von ihren Beobachtungen berichten, ist die Beweisführung für den Arbeitgeber sehr schwierig“, weiß Lentz aus Erfahrung. Selbst wenn es konkrete Verdachtsmomente gibt – zum Beispiel, wenn ein Mitarbeiter plötzlich teure Kleidung trägt oder einen neuen Luxuswagen fährt: „Solche vermeintlichen Hinweise auf den Täter führen leider häufiger in die Irre als zum Schuldigen“, weiß Marcus Lentz aus Erfahrung.
Zeugensuche und Beweissicherung
Arbeitgeber, die dann versuchen, den Verdächtigen selbst zu überführen, schaden sich selbst oft mehr als die Täter – etwa wenn bekannt wird, dass ein unschuldiger Mitarbeiter zu Unrecht verdächtigt wurde. Um Diebe oder Betrüger in der eigenen Firma zur Verantwortung zu ziehen, brauchen Arbeitgeber gerichtsfeste Beweise. „Fehlen diese, haben sie vor Gericht kaum Aussicht auf Erfolg“, erklärt Marcus Lentz. Er entsendet in solchen Fällen geschulte Ermittler ins Unternehmen, die sich als Aushilfen oder Zeitarbeiter tarnen. „In vielen Fällen können unsere Mitarbeiter die kriminellen Vorgänge dann dokumentieren. Notfalls stehen sie aber auch selbst als Zeugen vor Gericht zur Verfügung.“ In sechs bis sieben von zehn Fällen ist dies im Jahresdurchschnitt der Fall – mit ein Grund dafür, dass geprüfte Detektive einen einwandfreien Leumund haben müssen, um ihren Mandanten zu ihrem guten Recht zu verhelfen. Darüber hinaus gehört solides Handwerk dazu, um Verdachtsfälle aufzuklären und glaubwürdige Zeugen ausfindig zu machen: Zwei Jahre lang dauert die Ausbildung zum geprüften Detektiv. Dabei lernen die angehenden Ermittler, wo sie welche Fragen stellen, welchen Spuren sie nachgehen und wie sie gerichtsfeste Beweismittel beschaffen können – immer auf legale Weise, versteht sich. „Für Detektive gilt das gleiche Recht wie für jeden normalen Bürger“, betont Lentz. „Er ist nur gezielt darauf geschult, wie er die Gesetze im Interesse seiner Mandanten nutzen kann.“
Gute Zeugen – falsche Zeugen
Mitunter können redefreudige Augenzeugen freilich statt einer Lösung auch Bestandteil des Problems sein: Im Fall des zu Unrecht beschuldigten „Stalkers“ Peter F. fand sich schließlich ein angeblicher Beobachter der Vorgänge, der die Version der Ex-Freundin mit seiner Aussage stützte. Peter F. sei ein gemeingefährlicher Frauenhasser, so die Beschuldigung der Gegenseite. „Wir nahmen den angeblichen Zeugen gründlich unter die Lupe, und wie sich herausstellte, war der Mann nicht nur der neue Partner der Klägerin, sondern auch drogensüchtig und damit finanziell abhängig von seiner Geliebten. Diese benutzte den Zeugen für ihren persönlichen Rachefeldzug – das sah am Ende auch das Gericht so“, erinnert sich Chefermittler Marcus Lentz. Peter F. wurde in allen Punkten frei gesprochen, seiner rachsüchtigen Ex-Freundin droht nun ein Verfahren wegen Falschaussage vor Gericht.