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Bewerbungslügen – Harmlose Tricksereien oder ernstzunehmender Betrug?

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Ein bisschen trickst doch jeder – oder? Schließlich sollen die Bewerbungsunterlagen einen möglichst guten Eindruck vermitteln und die Tür zum Traumjob öffnen. Tatsächlich macht mehr als jeder Dritte Bewerber falsche Angaben, wenn es um die Darstellung beruflicher Erfahrungen, Qualifikationen oder fachlicher Kenntnisse geht. Auch wenn es sich in den meisten Fällen um eher harmlose Schwindeleien handelt, birgt die Einstellung neuer Mitarbeiter doch immer ein gewisses Risiko für Unternehmer. „Fehlende Schlüsselqualifikationen oder gar eine kriminelle Vergangenheit, können schnell zu hohen finanziellen Schäden führen“, warnt Wirtschaftsdetektiv Marcus Lentz und rät Arbeitgebern, Bewerber vor einer Anstellung gründlich zu überprüfen.

Viele Bewerber versuchen ihre Bewerbungsunterlagen zu optimieren und gehen dabei häufig auch über ein zulässiges Maß hinaus – schließlich sind die Grenzen zwischen geschönter Wahrheit und handfester Lüge fließend. Neben eher harmlosen Tricksereien wie etwas verbesserten Sprachkenntnissen oder angeblichen Hobbys, die auf nützliche Soft Skills verweisen sollen, können erdichtete Schlüsselqualifikationen, Bildungsabschlüsse oder Aufgabengebiete für Arbeitgeber – und Arbeitnehmer – folgenschwere Konsequenzen haben. „Neben den finanziellen Verlusten drohen Unternehmen bei der falschen Wahl ihrer Angestellten auch ernsthafte Imageschäden“, weiß Marcus Lentz, Geschäftsführer der bundesweit tätigen Wirtschaftsdetektei Lentz. „Insbesondere bei der Besetzung von wichtigen Positionen empfehlen wir daher eine eingehende Überprüfung von Unterlagen und Bewerber.“

Die perfekte Bewerbung? Vorsicht!

Anschreiben, Lebenslauf, Bildungsabschlüsse und Arbeitszeugnisse – diese standardisierten Bewerbungsunterlagen sollen Arbeitgebern einen ersten Eindruck über die Kenntnisse des Bewerbers vermitteln und dem Bewerber möglichst eine Einladung zum Vorstellungsgespräch bescheren. Nicht selten wirken sie daher wie maßgeschneidert für die ausgeschriebene Position und der Bewerber wie die einzige, perfekte Besetzung. „Verständlich“, meint Wirtschaftsermittler Lentz. „Schließlich muss man mit seiner Bewerbung meist innerhalb weniger Augenblicke die Aufmerksamkeit der Personaler erlangen.“ Deshalb hält wohl auch gut ein Drittel der Bewerber es höchstens für ein harmloses Kavaliersdelikt, die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten ein bisschen zu „frisieren“. Doch hier ist Vorsicht geboten! Handfeste Lügen und Fälschungen bei den fachlichen Qualifikationen, Bildungsabschlüssen, Zeugnissen und Noten sowie Tätigkeitsfeldern und Arbeitgebern sind absolute No Gos – hier kennen Arbeitgeber und Rechtsprechung kein Pardon: „Wer Bewerbungsunterlagen fälscht, riskiert die fristlose Kündigung – auch noch nach Jahren“, erklärt Marcus Lentz. Daneben drohen Geldstrafen und Schadenersatzleistungen. Werden Zeugnisse gefälscht, erfüllt das den Tatbestand der Urkundenfälschung, die mit bis zu fünf Jahren Haftstrafe bewährt ist. Diese rechtlichen Konsequenzen sind zumeist auch das endgültige Karriereende.

Gute Besetzung oder böse Überraschung?

Auf Arbeitgeberseite darf und sollte also grundsätzlich ein gesundes Misstrauen herrschen, wenn die Bewerbungsunterlagen allzu perfekt sind. Wird eine Stelle falsch besetzt, kann dies allein aufgrund fehlender Fähigkeiten des Mitarbeiters fatale Folgen haben und sich negativ auf Kundenbeziehungen, Arbeitsklima und sogar Geschäftserfolg auswirken – je wichtiger die Position desto größer das Risiko. Darüber hinaus liegt auch der Verdacht nahe, dass jemand, der schon in der Bewerbung trickst, es auch an anderer Stelle mit der Ehrlichkeit nicht so genau nimmt: Das Thema Mitarbeiterkriminalität umfasst ein breites Spektrum von Lagerdiebstahl über Geheimnisverrat bis hin zu Veruntreuung im großen Stil und ist in vielen Unternehmen traurige Realität. Die dadurch entstehenden finanziellen Schäden und der drohende Imageverlust, wenn die kriminellen Machenschaften öffentlich bekannt werden, können ein Unternehmen sogar an den Rand des Ruins treiben. „In vielen Fällen hätte eine gründliche Durchleuchtung der Bewerber, den Arbeitgeber vor bösen Überraschungen bewahren können“, meint Chefermittler Lentz. Nicht selten sind diese schon bei früheren Arbeitgebern auffällig geworden oder haben eine kriminelle Vergangenheit. Da Arbeitgeber in den meisten Branchen jedoch kein polizeiliches Führungszeugnis verlangen dürfen, bleibt dies in der Regel unentdeckt.

Schutz durch eine professionelle Bewerberüberprüfung

Während zum Beispiel kleine Schummeleien bei den Fremdsprachenkenntnissen auf reiner Selbstüberschätzung beruhen können, weisen euphemistische Verschleierungen von Arbeitslosigkeit oder gar Vorstrafen auf eine gezielte Betrugsabsicht hin. Diese Unterschiede zu erkennen und die entsprechenden Rückschlüsse auf den Charakter und die Eignung eines Bewerbers zu ziehen, ist nicht immer leicht. Eine professionelle Bewerberüberprüfung durch erfahrene Wirtschaftsermittler hilft Unternehmern, schwarze Schafe noch während des Bewerbungsprozesses zu identifizieren. „Gerade wenn es um die Besetzung von Führungspositionen geht, zählt das inzwischen zur Pflicht verantwortungsvoller Entscheidungsträger“, so Marcus Lentz. „Dabei gehen wir von der Detektei Lentz stets sehr diskret vor und überprüfen nicht nur die eingereichten Unterlagen und Qualifikationsnachweise minutiös, sondern durchleuchten auch den Lebenswandel der Kandidaten“. Angaben zum Leumund, der Bonität und den Vorstrafen einer Person runden das Screening ab. „Zwar können wir so auch nicht garantieren, dass es sich um die perfekte Besetzung handelt, aber Arbeitgeber haben damit die Gewissheit, einen wirklich geeigneten und qualifizierten Mitarbeiter gefunden zu haben.“

Weitere Informationen finden Sie unter www.lentz-detektei.de/wirtschaft/Bewerberueberpruefung

Informationen zur Beurteilung neuer Geschäftspartner (b2b-Bereich) finden Sie unter https://www.lentz-detektei.de/wirtschaft/Due-Diligence

Quelle: Detektei Lentz®

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