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Bundeswehrsoldat gegen Schufa-Eintrag verteidigt

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Telekom Deutschland GmbH löscht Negativeintrag nach schnellem Eingreifen der Rechtsanwaltskanzlei Dr. Schulte und Partner.

Der Fall:

Ein Oberfeldwebel der Bundeswehr meldete sich kürzlich bei der Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte und berichtete von einem negativen SCHUFA-Eintrag. Dieser stammte aus einer Forderung der Telekom Deutschland GmbH, mit der er einen Vertrag zur Erbringung von Telekommunikationsdienstleistungen (Handy-Nutzung) abgeschlossen hatte.

Diesen Vertrag gab er allerdings an seinen Vater weiter, mit dem er gegenwärtig keinen regelmäßigen Kontakt mehr pflegen kann. Das fragliche Vertragsverhältnis zwischen der Telekom Deutschland GmbH und des betroffenen Oberfeldwebel wurde angeblich zum 30.10.2013 gekündigt. Allerdings erging zum gleichen Tag auch ein negativer Eintrag bei der SCHUFA Holding AG.

Quelle: News Max
Quelle: News Max

„Aus heiterem Himmel“- ohne Voranmeldung Schufa-Eintrag!

Es bestand weder vor der Kündigung noch nach der Kündigung eine Korrespondenz zwischen dem Bundeswehrsoldaten und der Telekom Deutschland GmbH.

Für den Soldaten mit sicherheitsrelevanter Tätigkeit im IT-Sektor der Bundeswehr war der Eintrag doppelt gefährlich. Zum einen hinderte der Eintrag den Oberfeldwebel daran, neue Verträge mit Banken und anderen Unternehmen zu schließen. Eine Kreditkarte war bereits vorläufig gesperrt worden. Zum anderen drohte bei der nächsten Sicherheitsüberprüfung durch den Dienstherren der Entzug der Sicherheitsstufe, weil finanzielle Probleme vermutet wurden. Dies hätte einen Karriereknick und somit massiv wirtschaftliche Nachteile bis hin zur Versetzung auf einen anderen Dienstposten an einem anderen Standort bedeuten können.

Die Strategie:

Die Berliner Rechtsanwaltskanzlei Dr. Schulte und Partner mit ihrem Schufa-Recht ( http://www.dr-schulte.de/rechtsgebiet/schufarecht ) Experten Dr. Sven Tintemann machte sich daraufhin sofort an die Arbeit und stellte einen Antrag auf einstweilige Verfügung, um gegen den Negativeintrag vorzugehen. Bereits zuvor hatte der betroffene Soldat sich per Email selbst darum bemüht, den Eintrag durch die eintragende Stelle löschen zu lassen. Dies ohne Erfolg.

Im Rahmen seiner Dienstpflicht musste der Soldat allerdings für zwei Wochen auf einen Lehrgang, weshalb er keine Aufsicht über die Postsituation in seinem Haus hatte. In dieser Zeit wurde dem Soldaten auf dem Postweg mitgeteilt, dass die Telekom Deutschland GmbH festgestellt hatte, dass der Eintrag nicht gerechtfertigt sei und sie diesen deshalb zur Löschung gebracht habe.

Das weitere Vorgehen:

Der Antrag auf den Erlass einer einstweiligen Verfügung vor dem Landgericht Mönchengladbach konnte daraufhin nach Rücksprache mit dem Prozessbevollmächtigten der Telekom Deutschland GmbH und mit Zustimmung der Rechtsschutzversicherung des Betroffenen zurückgenommen werden. Dies war möglich, da auch die Schufa den Eintrag auf Veranlassung der Telekom Deutschland GmbH bereits gelöscht hatte.

Mit der SCHUFA Holding AG einigte man sich darauf, dass der Scorewert des Soldaten neu berechnet und dass diesem eine berichtigte SCHUFA Auskunft zugesendet wird.

Damit ist die Ordnung wieder hergestellt

Der Oberfeldwebel kann jetzt wieder in Ruhe seiner Dienstpflicht nachgehen, ohne sich Gedanken darüber machen zu müssen, dass er eine mögliche Sicherheitseinstufung durch einen negativen SCHUFA-Eintrag verliert.

Rechtsanwalt Dr. Tintemann kommentiert den Vorgang wie folgt: „Der Soldat hat hier genau so gehandelt, wie es immer wieder empfohlen wird. Es handelte schnell und beauftragte umgehend eine spezialisierte Anwaltskanzlei. Mit diesem Verhalten hat er alles richtig gemacht, da dem Antrag auf eine einstweilige Verfügung wohl stattgegeben worden wäre und es deshalb so oder so zu einer Löschung des Eintrags gekommen wäre.“

Wird ein Negativeintrag in der SCHUFA-Holding AG oder einer anderen Auskunftei durch die Selbstauskunft festgestellt, sollte schnellstens gehandelt werden, um weiteren Schaden abzuwenden. Betroffene sollten immer umgehend einen erfahrenen Rechtsanwalt konsultieren. Bei Rückfragen stehen die Schufa-Recht Experten Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte unter 030-715 206 70 oder kontakt@dr-schulte.de zur Verfügung.

Quelle: News Max

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