Das Internet, wie wir es kennen, gibt es erst seit etwa 25 Jahren. Und doch hat es das Leben fundamental verändert: Auf die Nutzung des World Wide Web möchte niemand mehr verzichten. Die Kommunikation läuft heute überwiegend über das Netz, in der Weihnachtszeit werden viele Millionen Geschenke online bestellt. Und wo viel Licht ist, ist inzwischen aber auch viel Schatten.
Internet straft Fehler gnadenlos ab
Immer mehr rücken die negativen Begleiterscheinungen der Digitalisierung ins Blickfeld: Die Stichworte lauten Hasskommentare, Cybermobbing, Phishing, Daten- und Identitätsmissbrauch oder Datenverlust. Zunehmend in den Fokus geraten auch sogenannte Fakeshops: Sie existieren nur virtuell, denn die Betreiber kassieren ab, ohne eine einzige Ware geliefert zu haben. Viele Verbraucher sind unsicher, welche rechtliche Handhabe sie bei Betrug in der digitalen Welt haben.
„Das Internet ist in Deutschland kein rechtsfreier Raum“, betont Christoph Meurer. In den Medien würden in diesem Zusammenhang oft die Begriffe „Internet-Recht“ oder „Online-Recht“ kursieren: „Diese stellen aber kein eigenes Rechtsgebiet dar, sondern setzen sich aus vielen verschiedenen Rechtsgebieten zusammen, die auch im ’normalen‘ Leben gelten, etwa im Zivilrecht oder Strafrecht.“ Dazu, so Meurer, kämen dann noch rechtliche Regelungen, die sich mit den Besonderheiten des Internets beschäftigen – etwa die Bekämpfung von Spam-Mails oder das Widerrufsrecht bei Einkäufen im Internet.
Das Internet hat sich zu einem großen Marktplatz der Waren entwickelt. „Dennoch gilt: Auch wenn man einen Kaufvertrag über Verkaufsplattformen im Internet abschließt: Es bleibt ein echter Kaufvertrag, wie ein Einkauf am Kiosk. Das deutsche Recht kennt keine grundsätzliche Unterscheidung“, so Meurer. Um sich in der virtuellen Welt möglichst wenig Gefahren auszusetzen, sei eine verantwortungsvolle Nutzung notwendig. Ein gesundes Misstrauen helfe hier weiter: „Das Internet bietet unzählige Möglichkeiten, straft aber Fehler ohne Gnade ab und vergisst nie.“
Quelle: Itzehoer Versicherung/Brandgilde von 1691 VVaG / djd