Mehr als die Hälfte der Deutschen hat kein Testament – Rechtsschutz hilft
Deutschland ist ein Land der Erben. Ob Geld, Häuser oder Grundstücke: Bis 2024 werden nach Schätzungen des Deutschen Instituts für Altersvorsorge (DIA) 3,1 Billionen Euro an Privatvermögen vermacht. Mehr als die Hälfte der Bundesbürger hat jedoch bislang kein Testament verfasst – die Beschäftigung mit dem Thema ist den meisten unangenehm. „Dabei könnte eine Nachlassregelung in vielen Fällen verhindern, dass sich Familien streiten”, betont Johannes Goth, Vorstand der Deutschen Anwaltshotline AG.
Nicht auf die gesetzliche Erbfolge verlassen
Sich auf die gesetzliche Erbfolge zu verlassen, ist nicht immer sinnvoll. Ohne Testament etwa erbt eine Ehefrau beim Tod ihres Mannes in der Regel nur die Hälfte des Vermögens, den Rest erhalten die Kinder. Unter Umständen müsste die Ehefrau beispielsweise das mit dem Verstorbenen erworbene Haus verkaufen, damit sie ihre Kinder auszahlen kann. Soll die Frau Alleinerbin werden, ist ein Testament nötig. Das gilt auch, wenn Kinder untereinander nicht gleichgestellt werden sollen, etwa weil eines bereits vorab einen Geldbetrag erhalten hat. Wer sein Erbe einer gemeinnützigen Organisation vermachen möchte, Nichtverwandte berücksichtigen oder Personen vom Erbe ausschließen will, muss seinen „letzten Willen“ ebenfalls schriftlich festhalten.
Hilfe bei der Testamentserstellung
Ein rechtlich unanfechtbares Testament zu verfassen, ist komplex – viele fühlen sich damit überfordert. Konkrete Hilfe bieten Rechtsschutzversicherer wie die DEVK. Ihren neuen Online-Service in Kooperation mit der Deutschen Anwaltshotline AG können alle Versicherten nutzen, die seit Januar 2016 eine DEVK-Rechtsschutzversicherung mit Premium-Schutz vereinbart oder ihren Vertrag darauf umgestellt haben. Ein Dokumenten-Assistent auf der Homepage führt Schritt für Schritt durch die Formulare. Sind alle Fragen beantwortet, erstellt das Programm das individuelle Testament. Sobald es handschriftlich abgeschrieben und unterzeichnet ist, wird es rechtsgültig. Wer möchte, kann sich zudem kostenlos telefonisch von einem unabhängigen Anwalt beraten lassen – ohne Selbstbeteiligung.
Textquelle: djd/DEVK Rechtsschutz-Versicherungs-AG