Stellungnahme an EU-Kommission geschickt – Datenschutzrechtliche Vorbehalte bekräftigt
Berlin (dapd). Die Bundesregierung sichert der EU-Kommission eine zügige Neuregelung der umstrittenen Vorratsdatenspeicherung zu. Der dafür nötige Gesetzentwurf solle „alsbald“ im Kabinett behandelt werden, heißt es in einer Stellungnahme, die am Dienstag nach Brüssel geschickt wurde und die der Nachrichtenagentur dapd vorliegt. Darin ist der Gesetzentwurf des Bundesjustizministeriums als Anlage beigefügt. Dieser ist allerdings regierungsintern umstritten.
In der Stellungnahme, die im Namen der Bundesregierung vom Justizressort erstellt wurde, heißt es zudem, die verlangte Umsetzung der EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung sei „teilweise“ bereits erfolgt. Das habe die Kommission in einem Schreiben vom Oktober 2011 selbst so gesehen.
Deutschland musste bis März 2009 die EU-Richtlinie zur Speicherung von Telekommunikationsdaten umsetzen. Im März 2010 hob das Bundesverfassungsgericht jedoch Teile des entsprechenden nationalen Gesetzes aus dem Jahr 2007 auf. Eine Neuregelung scheiterte bisher an den widersprüchlichen Wünschen des Innen- und des Justizressorts. Inzwischen hat die EU-Kommission angekündigt, die Richtlinie zu überarbeiten.
Auf diesen Plan geht auch das Schreiben der Bundesregierung ein. Man teile „die Sorge der Kommission im Hinblick auf ein etwaiges Gültigkeitsverfahren vor dem Gerichtshof der Europäischen Union“, heißt es. Bereits mehrmals habe sich die Kommission kritisch zu den „datenschutzrechtlichen Mängeln“ der Richtlinie geäußert und sich besorgt gezeigt, „ob dieser Rechtsakt dem Maßstab der Grundrechtecharta gerecht wird“. Die Bundesregierung habe „mit großem Interesse“ zudem kritische bis ablehnende Stellungnahmen aus Wissenschaft, Wirtschaft, Zivilgesellschaft und Politik zu Kenntnis genommen.
Die Stellungnahme aus Berlin hatte die EU-Kommission angefordert. Falls sie mit den Darlegungen nicht zufrieden ist, kann sie gemäß dem Vertrag über die Arbeitsweise der EU Klage vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) erheben. Erkennt das Gericht ein Versäumnis Deutschlands, kann es ein entsprechendes Urteil fällen. Kommt die Bundesrepublik den gerichtlichen Auflagen nicht nach, kann die EU-Kommission in einem zweiten Schritt beantragen, dass eine Strafzahlung verhängt wird.
Die Höhe der Strafe ist unklar. Sie richtet sich in der Regel nach dem Bruttosozialprodukt des jeweiligen Mitgliedstaates und nach der Schwere des Vergehens. Im Verfahren gegen Deutschland wegen des VW-Gesetzes hatte die EU-Kommission im November angekündigt, sie wolle vor dem EuGH Strafzahlungen durchsetzen, die sich auf insgesamt mehr als 45 Millionen Euro belaufen würden.
Über die Zukunft der Vorratsdatenspeicherung streitet die Bundesregierung seit Langem. Auch wenn es in der Stellungnahme an die EU-Kommission heißt, bei einer Besprechung der beteiligten Ministerien Anfang Dezember seien „mehrere technische und rechtliche Fragen“ geklärt worden, gehen die Meinungen weiter auseinander.
Der Vorschlag der Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) für das sogenannte Quick-Freeze-Verfahren sieht vor, Daten, die bei Telefon– und Internetfirmen vorhanden sind, bei Verdacht „einzufrieren“, sodass Ermittler sie später nutzen können.
Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) ist damit aber nicht zufrieden. Noch am Mittwoch erklärte ein Sprecher des Innenministeriums in Berlin, Quick Freeze reiche nicht aus, „um den Erfordernissen einer Mindestspeicherfrist im Sinne auch der EU-Regelung Genüge zu tun“. Zudem sei sie für die Bekämpfung schwerer Straftaten nicht ausreichend.
(EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung: http://url.dapd.de/gQYUVd)