Mit ihrem „letzten Willen“ tun sich die meisten Menschen schwer. Einfacher geht’s mit einem neuen Online-Service, den die DEVK seit Januar 2016 ihren Rechtsschutzversicherten im Premium-Schutz anbietet.
Deutschland ist ein Land der Erben. Bis 2024, so schätzt das Deutsche Institut für Altersvorsorge (DIA), werden die Deutschen 3,1 Billionen Euro an Privatvermögen erben – Geld, Immobilien, Wertgegenstände. Aber mehr als die Hälfte der Bundesbürger hat bislang kein Testament verfasst. Das Thema wird gerne verdrängt und ist vielen zu kompliziert. Die Folge: Streit unter den Erben. Oft fühlen sich Geschwister ungerecht behandelt oder Ehe- und Ex-Ehepartner kämpfen um ihre Anteile. Eine Nachlassregelung könnte solche Querelen in vielen Fällen verhindern.
Die gesetzliche Erbfolge ist nicht immer sinnvoll
Ohne Testament gilt die gesetzliche Erbfolge. Viele Deutsche wissen allerdings gar nicht, welche Schwierigkeiten damit verbunden sein können. So erbt eine Ehefrau im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft beim Tod ihres Mannes nur die Hälfte des Vermögens, den Rest erhalten die Kinder. Unter Umständen müsste die Ehefrau beispielsweise das mit dem Verstorbenen erworbene Haus verkaufen, damit sie ihre Kinder auszahlen kann. Soll die Frau Alleinerbin werden, ist ein Testament nötig. Das gilt auch, wenn Kinder untereinander nicht gleichgestellt werden sollen, etwa weil eines bereits vorab einen Geldbetrag erhalten hat. Wer sein Erbe einer gemeinnützigen Organisation vermachen, Nichtverwandte berücksichtigen oder Personen vom Erbe ausschließen möchte, muss seinen „letzten Willen“ ebenfalls schriftlich festhalten. Ein rechtlich unanfechtbares Testament zu verfassen, ist komplex – viele fühlen sich damit überfordert.
Dokument online erstellen, handschriftlich abschreiben, unterzeichnen – fertig
Die DEVK hat den Bedarf erkannt und bietet in Kooperation mit der Deutschen Anwaltshotline AG einen neuen Online-Service an. Wer bei der DEVK eine Rechtsschutzversicherung mit Premium-Schutz abschließt oder seinen bestehenden Vertrag auf die neuen Konditionen umstellt, bekommt im Internet Hilfe durch den Notfallvorsorge-Schutz, der seit Januar die Testamentserstellung beinhaltet. Damit können Versicherte bequem und rechtssicher ihr persönliches Testament erstellen. Der Dokumenten-Assistent auf www.devk.de/dokumenten-assistent führt den Benutzer Schritt für Schritt durch die Formulare. Wenn alle Fragen beantwortet sind, erstellt das Programm das individuelle Testament. Man braucht es nur noch handschriftlich abzuschreiben und zu unterzeichnen, dann ist es rechtsgültig. Zusätzlich vermittelt die DEVK Versicherten mit Premium-Schutz unabhängige Rechtsanwälte, bei denen sie sich beraten lassen können. Die vereinbarte Selbstbeteiligung fällt nicht an – weder für den Online-Service, noch für die telefonische Rechtsberatung.
Quelle: DEVK Versicherungen