Karina Z. aus Mannheim:
Ich ziehe demnächst in eine andere Stadt. Kann ich mein Autokennzeichen behalten oder muss ich ein neues beantragen?
Frank Mauelshagen, Kfz-Experte von ERGO:
Seit 1. Januar 2015 können Sie Ihr Kfz-Kennzeichen bei einem Wohnortwechsel innerhalb Deutschlands mitnehmen. Die Pflicht zur sogenannten Umkennzeichnung von Fahrzeugen bei einem Wechsel des Wohnortes gibt es nicht mehr. Allerdings müssen Sie weiterhin der Zulassungsstelle Ihren neuen Wohnsitz mitteilen – unabhängig davon, ob Sie Ihr Kennzeichen behalten oder ein neues beantragen. Für den Termin bei der Zulassungsstelle benötigen Sie eine elektronische Versicherungsbestätigung, die sogenannte eVB-Nummer. Diese erhalten Sie von Ihrem Versicherer. Behalten Sie Ihr Kennzeichen, muss nur die neue Anschrift in den Fahrzeugpapieren eingetragen werden. Wichtig: Unter Umständen kann sich ein Umzug auf die Versicherungsprämie auswirken. Und: Ein Umzug berechtigt nicht, den Versicherer zu wechseln.