Mareike Z. aus Gütersloh:
Im Schwimmbad wurde mir mein Portemonnaie gestohlen. Kommt dafür die Hausratversicherung auf?
Rolf Mertens, Versicherungsexperte von ERGO:
Unter bestimmten Umständen wird dieser Schaden ganz oder teilweise von der Hausratversicherung gedeckt, genauer: von der darin enthaltenen sogenannten Außenversicherung. Sie ersetzt einen Schaden oder Verlust des eigenen Hausrates auch dann, wenn sich die Gegenstände vorübergehend außerhalb der eigenen vier Wände befinden. Ein Diebstahl nach Aufbrechen eines Spinds im Schwimmbad fällt beispielsweise darunter. Nicht versichert ist aber der einfache Diebstahl. Zum Beispiel, wenn Sie Ihre Sachen auf der Wiese liegen lassen, während Sie im Wasser sind.