Angelika E. aus Lübeck:
Demnächst erhalte ich die erste monatliche Rente aus meiner privaten Rentenversicherung. Ich habe jetzt gehört, dass meine Rentengarantiezeit fünfzehn Jahre beträgt. Habe ich nicht Anspruch auf eine lebenslange Rente?
Tatjana Höchstödter von der ERGO Lebensversicherung:
Versicherte können eine Rentengarantiezeit für die private Rente vereinbaren. Diese Garantiezeit bezieht sich jedoch nicht auf den Zeitraum, in dem Sie selbst die Zahlungen erhalten. Sie bekommen, unabhängig davon wie alt Sie werden, auf jeden Fall eine lebenslange Rente. Die Rentengarantiezeit ist die Zeit, in der die Versicherung im Falle des Todes des Versicherten an Hinterbliebene die Rente weiter zahlt. Die Rentengarantiezeit beginnt mit dem Rentenbeginn. Beträgt die vereinbarte Garantiezeit zum Beispiel fünfzehn Jahre und der Versicherte verstirbt fünf Jahre nach Beginn des Rentenbezugs, bedeutet das: Seine Erben bekommen noch zehn Jahre lang die vereinbarte Rente. Nach dem Ende der Rentengarantiezeit, also in diesem Fall nach fünfzehn Jahren, bekommen die Erben nichts mehr. Falls keine Garantiezeit vereinbart oder diese bereits überschritten ist, endet die Rentenzahlung mit dem Tod des Versicherten.
Quelle: ERGO Versicherungsgruppe