Thomas E. aus Leipzig:
Ich habe gehört, dass man trotz abgelaufenem Reisepass ins Ausland fliegen kann. Stimmt das? Was für ein Dokument brauche ich dann?
Birgit Dreyer, Reiseexpertin der ERV Europäische Reiseversicherung:
In vielen Fällen können Sie kurzfristig einen Ersatzausweis besorgen. Für Reisen innerhalb der EU – wo ein Personalausweis reicht – benötigen Sie dann einen sogenannten Reiseausweis als Passersatz. Wenden Sie sich dazu an das Flughafenbüro der Bundespolizei. Neben den EU-Mitgliedstaaten erkennen zum Beispiel auch die Schweiz, Monaco oder Norwegen das Dokument an. Sie können den Ausweis sogar schon im Vorfeld über die Internetseite der Bundespolizei (www.bundespolizei.de) bestellen und dann am Flughafen vor Ihrem Abflug abholen. Soll die Flugreise hingegen in ein Land führen, das einen Reisepass verlangt, ist ein vorläufiger Reisepass nötig. Diesen stellt das Einwohnermelde- oder Bürgeramt nach Vorlage Ihrer Reiseunterlagen und eines aktuellen Passbildes sofort aus. Wichtig: Die USA erkennen den vorläufigen Reisepass nicht an! Hier benötigen Sie einen sogenannten Express-Reisepass, den Sie ebenfalls beim Einwohnermelde- oder Bürgeramt erhalten. Das kann allerdings mehrere Werktage dauern.